BRAO · Bundesrechtsanwaltsordnung
BRAO Art. 121Einleitung des anwaltsgerichtlichen Verfahrens
Zweiter Unterabschnitt Einleitung des Verfahrens
Das anwaltsgerichtliche Verfahren wird dadurch eingeleitet, daß die Staatsanwaltschaft bei dem Anwaltsgericht eine Anschuldigungsschrift einreicht.