DE · PolBeauftrG
Gesetz über die Polizeibeauftragte oder den Polizeibeauftragten des Bundes beim Deutschen Bundestag
Inhoud
- Art. 1 Aufgaben
- Art. 2 Tätigkeit
- Art. 3 Eingaben
- Art. 4 Aufklärung des Sachverhalts; Befugnisse
- Art. 5 Bearbeitung von Eingaben
- Art. 6 Verhältnis zu Disziplinar- und Arbeitsrecht, Bußgeld- und Strafverfahren
- Art. 7 Amtshilfe
- Art. 8 Aussagegenehmigung
- Art. 9 Wahl der oder des Polizeibeauftragten des Bundes
- Art. 10 Rechtstellung und Amtszeit der oder des Polizeibeauftragten des Bundes
- Art. 11 Ernennung; Beginn und Ende des Amtsverhältnisses der oder des Polizeibeauftragten des Bundes; Amtseid
- Art. 12 Sitz, Haushalt
- Art. 13 Leitende Beamtin oder Leitender Beamter, Beschäftigte, Vertretung
- Art. 14 Anspruch der oder des Polizeibeauftragten des Bundes auf Amtsbezüge, Versorgung und auf andere Leistungen
- Art. 15 Unerlaubte Handlungen und Tätigkeiten der oder des Polizeibeauftragten des Bundes
- Art. 16 Verschwiegenheitspflicht der oder des Polizeibeauftragten des Bundes
- Art. 17 Verwendung von Geschenken an die oder den Polizeibeauftragten des Bundes
- Art. 18 Berufsbeschränkung
- Art. 19 Berichtspflicht
- Art. 20 Evaluierung
- Art. 21 Inkrafttreten