DE · MessEV
Verordnung über das Inverkehrbringen und die Bereitstellung von Messgeräten auf dem Markt sowie über ihre Verwendung und Eichung
Inhoud
- Abschnitt 1 Anwendungsbereich, Ausnahmen, Begriffsbestimmungen
- Art. 1 Anwendungsbereich für Messgeräte und Teilgeräte
- Art. 2 Ausnahmen vom Anwendungsbereich für einzelne Messgeräte
- Art. 3 Anwendungsbereich für sonstige Messgeräte
- Art. 4 Vom Anwendungsbereich ausgenommene Zusatzeinrichtungen
- Art. 5 Vom Anwendungsbereich ausgenommene Verwendungen
- Art. 6 Begriffsbestimmungen
- Unterabschnitt 1 Wesentliche Anforderungen an Messgeräte
- Art. 7 Allgemeine wesentliche Anforderungen und Feststellung der Einhaltung von Fehlergrenzen
- Art. 8 Gerätespezifische wesentliche Anforderungen
- Unterabschnitt 2 Regelungen im Zusammenhang mit der Konformitätsbewertung
- Art. 9 Konformitätsbewertungsverfahren
- Art. 10 Technische Unterlagen
- Art. 11 Konformitätserklärungen
- Art. 12 Haftpflichtversicherung der Konformitätsbewertungsstelle
- Unterabschnitt 3 Kennzeichnung, Aufschriften und beizufügende Informationen
- Art. 13 Gemeinsame Vorschriften für Kennzeichnungen und Aufschriften von Messgeräten und sonstigen Messgeräten
- Art. 14 Kennzeichnung von Messgeräten beim Inverkehrbringen
- Art. 15 Aufschriften auf Messgeräten
- Art. 16 Aufschriften auf sonstigen Messgeräten
- Art. 17 Beizufügende Informationen
- Unterabschnitt 1 Allgemeine Pflichten der Verwender
- Art. 22 Verkehrsfehlergrenzen
- Art. 23 Aufstellung, Gebrauch und Wartung von Messgeräten
- Art. 24 Vermutungswirkung
- Art. 25 Ausnahmen bei Werten für Messgrößen
- Art. 26 Angabe von Gewichtswerten
- Unterabschnitt 2 Pflichten der Verwender bei besonderen Verwendungen
- Art. 27 Verwenden von Ausschankmaßen
- Art. 28 Abgabe von flüssigen Brennstoffen
- Art. 29 Besondere Vorschriften für das Verwenden von Messgeräten zur Bestimmung der Dosis ionisierender Strahlung
- Unterabschnitt 3 Öffentliche Waage
- Art. 30 Pflichten beim Verwenden einer öffentlichen Waage
- Art. 31 Pflichten bei der Durchführung öffentlicher Wägungen
- Art. 32 Nachweis des Wägeergebnisses
- Abschnitt 5 Eichung und Befundprüfung
- Art. 33 Pflichten der antragstellenden Person bei der Eichung
- Art. 34 Eichfrist
- Art. 35 Verlängerung der Eichfrist auf Grund von Stichprobenverfahren
- Art. 36 Durchführung der Eichung
- Art. 37 Eichtechnische Prüfung
- Art. 38 Kennzeichnung der Messgeräte
- Art. 39 Durchführung der Befundprüfung
- Abschnitt 6 Softwareaktualisierung
- Art. 40 Genehmigungsverfahren zur Aktualisierung von Software in Messgeräten
- Art. 41 Konformitätsbewertung der aktualisierten Software
- Unterabschnitt 1 Staatlich anerkannte Prüfstellen
- Art. 42 Antrag und Anerkennung
- Art. 43 Anforderungen an die Prüfstelle
- Art. 44 Haftpflichtversicherung der Prüfstelle
- Unterabschnitt 2 Prüfstellenleitung
- Art. 45 Leitung und stellvertretende Leitung
- Art. 46 Antrag
- Art. 47 Sachkunde
- Art. 48 Öffentliche Bestellung
- Unterabschnitt 3 Betrieb der staatlich anerkannten Prüfstelle
- Art. 49 Bezeichnung und Anzeige der staatlich anerkannten Prüfstelle
- Art. 50 Durchführung von Eichungen durch staatlich anerkannte Prüfstellen
- Art. 51 Durchführung von Befundprüfungen durch staatlich anerkannte Prüfstellen
- Art. 52 Prüfungsunterlagen
- Art. 53 Verantwortung der Prüfstellenleitung
- Unterabschnitt 4 Instandsetzer
- Art. 54 Befugniserteilung an Instandsetzer
- Art. 55 Pflichten der Instandsetzer
- Abschnitt 8 Meldeverfahren der Behörden
- Art. 56 Meldeverfahren
- Abschnitt 9 Bußgeldvorschriften, Übergangs- und Schlussbestimmungen
- Art. 57 Ordnungswidrigkeiten
- Art. 58 Übergangsvorschriften