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ZensTeG · Gesetz zur Erprobung eines registergestützten Zensus

ZensTeG Art. 8Testerhebung bei der Bundesanstalt für Arbeit

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Bei der Bundesanstalt für Arbeit werden aus der Datei für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, der Arbeitslosendatei und der Datei für Teilnehmer an Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung für die bei ihr in den nach § 5 ausgewählten Gebäuden geführten Personen zum Stichtag 5. Dezember 2001 folgende Merkmale erhoben: 1.

als Erhebungsmerkmale: a)

Geburtsmonat und -jahr,

b) Geschlecht,

c) Wohnort,

d) Arbeitsort,

e) Stellung im Beruf;

2.

als Hilfsmerkmale: a)

Namen, Vornamen,

b) Tag der Geburt,

c) Straße und Hausnummer.