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DE · ZensTeG

Gesetz zur Erprobung eines registergestützten Zensus

In force17 articlesText checked on 24 Oct 2026

Contents

  1. Art. 1 Anordnung von Testerhebungen und -verfahren
  2. Art. 2 Testerhebung zur Prüfung von Mehrfachmeldungen in Melderegistern
  3. Art. 3 Mehrfachfalluntersuchung durch die statistischen Ämter
  4. Art. 4 Testerhebung zur Untersuchung von Über- und Untererfassungen in Melderegistern bei Meldebehörden und Personen in ausgewählten Gemeinden und Gebäuden
  5. Art. 5 Unterstichprobe für Verfahrenstests und methodische Untersuchungen
  6. Art. 6 Zusatzerhebungen bei Meldebehörden in ausgewählten Gemeinden
  7. Art. 7 Postalische Gebäude- und Wohnungsstichprobe
  8. Art. 8 Testerhebung bei der Bundesanstalt für Arbeit
  9. Art. 9 Zusatzerhebung bei Personen in ausgewählten Gemeinden
  10. Art. 10 Zusammenführung von Datensätzen aus den verschiedenen Erhebungen der Unterstichprobe durch die statistischen Ämter der Länder
  11. Art. 11 Anschriftenübermittlung
  12. Art. 12 Erhebungsbeauftragte
  13. Art. 13 Auskunftspflicht
  14. Art. 14 Art der Auskunftserteilung beim Einsatz von Erhebungsbeauftragten
  15. Art. 15 Löschung
  16. Art. 16 Zuständigkeiten
  17. Art. 17 Aufbau einer Organisationsdatei