DE · ZensTeG
Gesetz zur Erprobung eines registergestützten Zensus
Contents
- Art. 1 Anordnung von Testerhebungen und -verfahren
- Art. 2 Testerhebung zur Prüfung von Mehrfachmeldungen in Melderegistern
- Art. 3 Mehrfachfalluntersuchung durch die statistischen Ämter
- Art. 4 Testerhebung zur Untersuchung von Über- und Untererfassungen in Melderegistern bei Meldebehörden und Personen in ausgewählten Gemeinden und Gebäuden
- Art. 5 Unterstichprobe für Verfahrenstests und methodische Untersuchungen
- Art. 6 Zusatzerhebungen bei Meldebehörden in ausgewählten Gemeinden
- Art. 7 Postalische Gebäude- und Wohnungsstichprobe
- Art. 8 Testerhebung bei der Bundesanstalt für Arbeit
- Art. 9 Zusatzerhebung bei Personen in ausgewählten Gemeinden
- Art. 10 Zusammenführung von Datensätzen aus den verschiedenen Erhebungen der Unterstichprobe durch die statistischen Ämter der Länder
- Art. 11 Anschriftenübermittlung
- Art. 12 Erhebungsbeauftragte
- Art. 13 Auskunftspflicht
- Art. 14 Art der Auskunftserteilung beim Einsatz von Erhebungsbeauftragten
- Art. 15 Löschung
- Art. 16 Zuständigkeiten
- Art. 17 Aufbau einer Organisationsdatei