DE · WahrnV
Verordnung über die Wahrnehmung einzelner den Prüfungsstellen, der Gebrauchsmusterstelle, den Markenstellen und den Abteilungen des Patentamts obliegender Geschäfte
Contents
- Art. 1 Prüfungsstellen für Patente und Patentabteilungen
- Art. 2 Gebrauchsmusterstelle und Gebrauchsmusterabteilungen
- Art. 3 Topographiestelle und Topographieabteilung
- Art. 4 Designstellen und Designabteilungen
- Art. 5 Markenstellen und Markenabteilungen
- Art. 7 Gemeinsame Vorschriften
- Art. 8 Übergangsregelung
- Art. 9 Inkrafttreten