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Gesetz über das Nationale Waffenregister

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Contents

  1. Abschnitt 1 Zweck des Waffenregisters, Registerbehörde, Fachliche Leitstelle Nationales Waffenregister
  2. Art. 1 Zweck des Waffenregisters
  3. Art. 2 Begriffsbestimmungen
  4. Art. 3 Registerbehörde
  5. Art. 4 Fachliche Leitstelle Nationales Waffenregister
  6. Abschnitt 2 Datenbestand des Waffenregisters
  7. Art. 5 Anlass für die Verarbeitung im Waffenregister
  8. Art. 6 Grunddaten des Waffenregisters
  9. Art. 7 Vergabe und Verarbeitung von Ordnungsnummern
  10. Abschnitt 3 Datenübermittlungen an die Registerbehörde und die Waffenbehörden
  11. Art. 8 Datenübermittlung der Waffenbehörden an die Registerbehörde
  12. Art. 9 Datenübermittlung der gewerblichen Waffenhersteller und Waffenhändler an die Waffenbehörden
  13. Art. 10 Zuständigkeit für Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten
  14. Art. 11 Unterrichtung der Waffenbehörden durch die Registerbehörde
  15. Art. 12 Protokollierungspflicht bei der Speicherung
  16. Abschnitt 4 Datenübermittlung der Registerbehörde
  17. Art. 13 Öffentliche Stellen, die zum Ersuchen berechtigt sind
  18. Art. 14 Form des Übermittlungsersuchens
  19. Art. 15 Inhalt des Übermittlungsersuchens
  20. Art. 16 Datenübermittlung der Registerbehörde an die ersuchende Stelle
  21. Art. 17 Übermittlungsersuchen in besonderen Fällen
  22. Art. 18 Zulässigkeit der Datenübermittlung
  23. Art. 19 Gruppenauskunft
  24. Art. 20 Datenabruf im automatisierten Verfahren
  25. Art. 21 Gruppenauskunft auf Abruf im automatisierten Verfahren
  26. Art. 22 Datenübermittlung an die Aufsichtsbehörden
  27. Art. 23 Unterrichtungspflicht bei Unrichtigkeit der übermittelten Daten
  28. Art. 24 Datenübermittlung für statistische Zwecke
  29. Art. 25 Protokollierungspflicht bei der Datenübermittlung
  30. Art. 26 Zweckänderung bei der Datenverarbeitung
  31. Abschnitt 5 Löschung und Einschränkung der Verarbeitung
  32. Art. 27 Speicherfristen
  33. Art. 28 Verantwortlichkeiten für die Löschung
  34. Art. 29 Einschränkung der Verarbeitung
  35. Abschnitt 6 Rechte der betroffenen Person
  36. Art. 30 Auskunftsrecht der betroffenen Person
  37. Art. 31 Mitteilungspflicht im Zusammenhang mit der Berichtigung oder Löschung personenbezogener Daten oder der Einschränkung der Verarbeitung
  38. Abschnitt 7 Verordnungsermächtigung und Schlussvorschriften
  39. Art. 32 Verordnungsermächtigung
  40. Art. 33 Ausschluss abweichenden Landesrechts
  41. Art. 34 Übergangsvorschrift