DE · WaffRG
Gesetz über das Nationale Waffenregister
Contents
- Abschnitt 1 Zweck des Waffenregisters, Registerbehörde, Fachliche Leitstelle Nationales Waffenregister
- Art. 1 Zweck des Waffenregisters
- Art. 2 Begriffsbestimmungen
- Art. 3 Registerbehörde
- Art. 4 Fachliche Leitstelle Nationales Waffenregister
- Abschnitt 2 Datenbestand des Waffenregisters
- Art. 5 Anlass für die Verarbeitung im Waffenregister
- Art. 6 Grunddaten des Waffenregisters
- Art. 7 Vergabe und Verarbeitung von Ordnungsnummern
- Abschnitt 3 Datenübermittlungen an die Registerbehörde und die Waffenbehörden
- Art. 8 Datenübermittlung der Waffenbehörden an die Registerbehörde
- Art. 9 Datenübermittlung der gewerblichen Waffenhersteller und Waffenhändler an die Waffenbehörden
- Art. 10 Zuständigkeit für Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten
- Art. 11 Unterrichtung der Waffenbehörden durch die Registerbehörde
- Art. 12 Protokollierungspflicht bei der Speicherung
- Abschnitt 4 Datenübermittlung der Registerbehörde
- Art. 13 Öffentliche Stellen, die zum Ersuchen berechtigt sind
- Art. 14 Form des Übermittlungsersuchens
- Art. 15 Inhalt des Übermittlungsersuchens
- Art. 16 Datenübermittlung der Registerbehörde an die ersuchende Stelle
- Art. 17 Übermittlungsersuchen in besonderen Fällen
- Art. 18 Zulässigkeit der Datenübermittlung
- Art. 19 Gruppenauskunft
- Art. 20 Datenabruf im automatisierten Verfahren
- Art. 21 Gruppenauskunft auf Abruf im automatisierten Verfahren
- Art. 22 Datenübermittlung an die Aufsichtsbehörden
- Art. 23 Unterrichtungspflicht bei Unrichtigkeit der übermittelten Daten
- Art. 24 Datenübermittlung für statistische Zwecke
- Art. 25 Protokollierungspflicht bei der Datenübermittlung
- Art. 26 Zweckänderung bei der Datenverarbeitung
- Abschnitt 5 Löschung und Einschränkung der Verarbeitung
- Art. 27 Speicherfristen
- Art. 28 Verantwortlichkeiten für die Löschung
- Art. 29 Einschränkung der Verarbeitung
- Abschnitt 6 Rechte der betroffenen Person
- Art. 30 Auskunftsrecht der betroffenen Person
- Art. 31 Mitteilungspflicht im Zusammenhang mit der Berichtigung oder Löschung personenbezogener Daten oder der Einschränkung der Verarbeitung
- Abschnitt 7 Verordnungsermächtigung und Schlussvorschriften
- Art. 32 Verordnungsermächtigung
- Art. 33 Ausschluss abweichenden Landesrechts
- Art. 34 Übergangsvorschrift