DE · TierNebV
Verordnung zur Durchführung des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes
Contents
- Teil 1 Allgemeine Bestimmungen
- Art. 1 Geltungsbereich
- Art. 2 Begriffsbestimmungen
- Teil 2 Spezifische Anforderungen für Küchen- und Speiseabfälle und an Betriebe mit Nutztierhaltung
- Art. 3 Küchen- und Speiseabfälle aus privaten Haushaltungen
- Art. 4 Sonstige Küchen- und Speiseabfälle
- Art. 5 Betriebe mit Nutztierhaltung
- Teil 3 Transport- und Nachweisverpflichtungen
- Art. 6 Lagerung, Beförderung und Inverkehrbringen von Gülle
- Art. 7 Anzeige und Betriebsregistrierung
- Art. 8 Reinigung und Desinfektion
- Art. 9 Handelspapiere, Aufzeichnungspflichten
- Art. 9a Kennzeichnung von Verpackungen, Behältern oder Fahrzeugen
- Abschnitt 1 Verarbeitungsmethoden
- Art. 10 Verarbeitungsmethoden
- Abschnitt 2 Pasteurisierung von tierischen Nebenprodukten
- Art. 11 Anlagen zur Pasteurisierung
- Unterabschnitt 1 Anforderungen an Biogasanlagen
- Art. 12 Verarbeitung von tierischen Nebenprodukten in einer Biogasanlage
- Art. 13 Biogasanlagen, in denen ausschließlich Küchen- und Speiseabfälle eingesetzt werden
- Art. 14 Biogasanlagen, in denen ausschließlich Küchen- und Speiseabfälle zusammen mit Gülle, Magen- und Darminhalt, Milch und Kolostrum eingesetzt werden
- Art. 15 Biogasanlagen, in denen ausschließlich Gülle, Magen- und Darminhalt, Milch und Kolostrum eingesetzt werden
- Unterabschnitt 2 Anforderungen an Kompostierungsanlagen
- Art. 16 Verarbeitung von tierischen Nebenprodukten in einer Kompostierungsanlage
- Art. 17 Kompostierungsanlagen, in denen ausschließlich Küchen- und Speiseabfälle eingesetzt werden
- Art. 18 Kompostierungsanlagen, in denen ausschließlich Küchen- und Speiseabfälle zusammen mit Gülle, Magen- und Darminhalt, Milch und Kolostrum eingesetzt werden
- Art. 19 Kompostierungsanlagen, in denen ausschließlich Gülle, Magen- und Darminhalt, Milch und Kolostrum eingesetzt werden
- Unterabschnitt 3 Anforderungen an Biogas- und Kompostierungsanlagen, Untersuchungen und Probenahme bei zugelassenen Anlagen
- Art. 20 Gemeinsame Anforderungen an Biogas- und Kompostierungsanlagen
- Art. 21 Untersuchungen und Probenahme in Biogas- und Kompostierungsanlagen
- Art. 22 Untersuchungen und Probenahme in Anlagen zur Pasteurisierung
- Unterabschnitt 4 Verwertung von Fermentationsrückständen und Komposten
- Art. 23 Verwertung von Fermentationsrückständen und Komposten
- Abschnitt 4 Anlagen zur Entsorgung tierischer Nebenprodukte als Abfall
- Art. 24 Verbrennungsanlagen
- Art. 25 Ablagerung auf Deponien
- Teil 5 Registrierung und Zulassung
- Art. 26 Registrierung und Bekanntmachung der Zulassungen
- Teil 6 Ausnahmen
- Art. 27 Ausnahmen
- Teil 7 Schlussvorschriften
- Art. 28 Ordnungswidrigkeiten
- Art. 29 Inkrafttreten