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DE · TierNebV

Verordnung zur Durchführung des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes

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Contents

  1. Teil 1 Allgemeine Bestimmungen
  2. Art. 1 Geltungsbereich
  3. Art. 2 Begriffsbestimmungen
  4. Teil 2 Spezifische Anforderungen für Küchen- und Speiseabfälle und an Betriebe mit Nutztierhaltung
  5. Art. 3 Küchen- und Speiseabfälle aus privaten Haushaltungen
  6. Art. 4 Sonstige Küchen- und Speiseabfälle
  7. Art. 5 Betriebe mit Nutztierhaltung
  8. Teil 3 Transport- und Nachweisverpflichtungen
  9. Art. 6 Lagerung, Beförderung und Inverkehrbringen von Gülle
  10. Art. 7 Anzeige und Betriebsregistrierung
  11. Art. 8 Reinigung und Desinfektion
  12. Art. 9 Handelspapiere, Aufzeichnungspflichten
  13. Art. 9a Kennzeichnung von Verpackungen, Behältern oder Fahrzeugen
  14. Abschnitt 1 Verarbeitungsmethoden
  15. Art. 10 Verarbeitungsmethoden
  16. Abschnitt 2 Pasteurisierung von tierischen Nebenprodukten
  17. Art. 11 Anlagen zur Pasteurisierung
  18. Unterabschnitt 1 Anforderungen an Biogasanlagen
  19. Art. 12 Verarbeitung von tierischen Nebenprodukten in einer Biogasanlage
  20. Art. 13 Biogasanlagen, in denen ausschließlich Küchen- und Speiseabfälle eingesetzt werden
  21. Art. 14 Biogasanlagen, in denen ausschließlich Küchen- und Speiseabfälle zusammen mit Gülle, Magen- und Darminhalt, Milch und Kolostrum eingesetzt werden
  22. Art. 15 Biogasanlagen, in denen ausschließlich Gülle, Magen- und Darminhalt, Milch und Kolostrum eingesetzt werden
  23. Unterabschnitt 2 Anforderungen an Kompostierungsanlagen
  24. Art. 16 Verarbeitung von tierischen Nebenprodukten in einer Kompostierungsanlage
  25. Art. 17 Kompostierungsanlagen, in denen ausschließlich Küchen- und Speiseabfälle eingesetzt werden
  26. Art. 18 Kompostierungsanlagen, in denen ausschließlich Küchen- und Speiseabfälle zusammen mit Gülle, Magen- und Darminhalt, Milch und Kolostrum eingesetzt werden
  27. Art. 19 Kompostierungsanlagen, in denen ausschließlich Gülle, Magen- und Darminhalt, Milch und Kolostrum eingesetzt werden
  28. Unterabschnitt 3 Anforderungen an Biogas- und Kompostierungsanlagen, Untersuchungen und Probenahme bei zugelassenen Anlagen
  29. Art. 20 Gemeinsame Anforderungen an Biogas- und Kompostierungsanlagen
  30. Art. 21 Untersuchungen und Probenahme in Biogas- und Kompostierungsanlagen
  31. Art. 22 Untersuchungen und Probenahme in Anlagen zur Pasteurisierung
  32. Unterabschnitt 4 Verwertung von Fermentationsrückständen und Komposten
  33. Art. 23 Verwertung von Fermentationsrückständen und Komposten
  34. Abschnitt 4 Anlagen zur Entsorgung tierischer Nebenprodukte als Abfall
  35. Art. 24 Verbrennungsanlagen
  36. Art. 25 Ablagerung auf Deponien
  37. Teil 5 Registrierung und Zulassung
  38. Art. 26 Registrierung und Bekanntmachung der Zulassungen
  39. Teil 6 Ausnahmen
  40. Art. 27 Ausnahmen
  41. Teil 7 Schlussvorschriften
  42. Art. 28 Ordnungswidrigkeiten
  43. Art. 29 Inkrafttreten