DE · Tier-LMHV
Verordnung über Anforderungen an die Hygiene beim Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von bestimmten Lebensmitteln tierischen Ursprungs
Contents
- Abschnitt 1 Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen
- Art. 1 Anwendungsbereich
- Art. 2 Begriffsbestimmungen
- Abschnitt 1a Amtliche Untersuchungen bei der Gewinnung von Fleisch für den eigenen häuslichen Verbrauch
- Art. 2a Hausschlachtungen
- Art. 2b Verwendung von erlegtem Großwild für den eigenen häuslichen Verbrauch
- Art. 2c Verbote und Beschränkungen
- Abschnitt 2 Abgabe kleiner Mengen von Primärerzeugnissen und anderen Lebensmitteln tierischen Ursprungs
- Art. 3 Anforderungen an die Abgabe kleiner Mengen bestimmter Primärerzeugnisse und Lebensmittel tierischen Ursprungs
- Art. 4 Zusätzliche Anforderungen an die Abgabe kleiner Mengen von erlegtem Wild
- Art. 4a Inverkehrbringen von erlegten Wildschweinen und Dachsen, bei denen die Probenahme zur Untersuchung auf Trichinen durch den Jäger erfolgt ist
- Art. 5 Verbote und Beschränkungen
- Abschnitt 3 Anforderungen an den Einzelhandel
- Art. 6 Nebensächliche Tätigkeiten des Einzelhandels im Sinne des Artikels 1 Absatz 5 Buchstabe b Nummer ii der Verordnung (EG) Nr. 853/2004
- Art. 7 Anforderungen an das Herstellen oder Behandeln von Lebensmitteln tierischen Ursprungs im Einzelhandel
- Art. 8 Verbote
- Abschnitt 4 Anforderungen an das Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln im Anwendungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 853/2004
- Art. 9 Zulassung von Betrieben
- Art. 10 Informationen zur Lebensmittelkette
- Art. 12 Schlachtungen außerhalb eines Schlachthofes
- Art. 13 Abgabe von Wild an Wildbearbeitungsbetriebe
- Art. 13a Ausnahmen für das Inverkehrbringen von Hackfleisch
- Art. 14 Untersuchung von Rohmilch nach Anhang III Abschnitt IX Kapitel I Teil III Nummer 2 Satz 2 Buchstabe d der Verordnung (EG) Nr. 853/2004
- Art. 15 Gebote, Verbote und Beschränkungen
- Abschnitt 5 Gemeinsame Anforderungen an die Abgabe kleiner Mengen von Lebensmitteln, den Einzelhandel und das Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln im Anwendungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 853/2004
- Art. 16 Warnhinweis bei Hackfleisch und Fleischzubereitungen
- Art. 16a Inverkehrbringen bestimmter aufgetauter Lebensmittel tierischen Ursprungs
- Art. 17 Abgabe von Rohmilch oder Rohrahm an Verbraucher
- Art. 18 Anforderungen an das Gewinnen, Behandeln und Inverkehrbringen von Vorzugsmilch
- Art. 19 Herstellung von Käse mit einer Reifezeit von mindestens 60 Tagen
- Art. 19a Ausnahmen für die Herstellung von Hart- und Schnittkäse in Betrieben der Alm- oder Alpwirtschaft
- Art. 20a Besondere Anforderungen bei Abgabe roheihaltiger Lebensmittel
- Art. 21 Betriebseigene Kontrollen und Nachweise
- Art. 22 Verbote und Beschränkungen
- Abschnitt 6 Straftaten und Ordnungswidrigkeiten
- Art. 23 Straftaten
- Art. 24 Ordnungswidrigkeiten