DE · Tier-LMHV
Verordnung über Anforderungen an die Hygiene beim Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von bestimmten Lebensmitteln tierischen Ursprungs
Содержание
- Abschnitt 1 Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen
- ст. 1 Anwendungsbereich
- ст. 2 Begriffsbestimmungen
- Abschnitt 1a Amtliche Untersuchungen bei der Gewinnung von Fleisch für den eigenen häuslichen Verbrauch
- ст. 2a Hausschlachtungen
- ст. 2b Verwendung von erlegtem Großwild für den eigenen häuslichen Verbrauch
- ст. 2c Verbote und Beschränkungen
- Abschnitt 2 Abgabe kleiner Mengen von Primärerzeugnissen und anderen Lebensmitteln tierischen Ursprungs
- ст. 3 Anforderungen an die Abgabe kleiner Mengen bestimmter Primärerzeugnisse und Lebensmittel tierischen Ursprungs
- ст. 4 Zusätzliche Anforderungen an die Abgabe kleiner Mengen von erlegtem Wild
- ст. 4a Inverkehrbringen von erlegten Wildschweinen und Dachsen, bei denen die Probenahme zur Untersuchung auf Trichinen durch den Jäger erfolgt ist
- ст. 5 Verbote und Beschränkungen
- Abschnitt 3 Anforderungen an den Einzelhandel
- ст. 6 Nebensächliche Tätigkeiten des Einzelhandels im Sinne des Artikels 1 Absatz 5 Buchstabe b Nummer ii der Verordnung (EG) Nr. 853/2004
- ст. 7 Anforderungen an das Herstellen oder Behandeln von Lebensmitteln tierischen Ursprungs im Einzelhandel
- ст. 8 Verbote
- Abschnitt 4 Anforderungen an das Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln im Anwendungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 853/2004
- ст. 9 Zulassung von Betrieben
- ст. 10 Informationen zur Lebensmittelkette
- ст. 12 Schlachtungen außerhalb eines Schlachthofes
- ст. 13 Abgabe von Wild an Wildbearbeitungsbetriebe
- ст. 13a Ausnahmen für das Inverkehrbringen von Hackfleisch
- ст. 14 Untersuchung von Rohmilch nach Anhang III Abschnitt IX Kapitel I Teil III Nummer 2 Satz 2 Buchstabe d der Verordnung (EG) Nr. 853/2004
- ст. 15 Gebote, Verbote und Beschränkungen
- Abschnitt 5 Gemeinsame Anforderungen an die Abgabe kleiner Mengen von Lebensmitteln, den Einzelhandel und das Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln im Anwendungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 853/2004
- ст. 16 Warnhinweis bei Hackfleisch und Fleischzubereitungen
- ст. 16a Inverkehrbringen bestimmter aufgetauter Lebensmittel tierischen Ursprungs
- ст. 17 Abgabe von Rohmilch oder Rohrahm an Verbraucher
- ст. 18 Anforderungen an das Gewinnen, Behandeln und Inverkehrbringen von Vorzugsmilch
- ст. 19 Herstellung von Käse mit einer Reifezeit von mindestens 60 Tagen
- ст. 19a Ausnahmen für die Herstellung von Hart- und Schnittkäse in Betrieben der Alm- oder Alpwirtschaft
- ст. 20a Besondere Anforderungen bei Abgabe roheihaltiger Lebensmittel
- ст. 21 Betriebseigene Kontrollen und Nachweise
- ст. 22 Verbote und Beschränkungen
- Abschnitt 6 Straftaten und Ordnungswidrigkeiten
- ст. 23 Straftaten
- ст. 24 Ordnungswidrigkeiten