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DE · Tier-LMHV

Verordnung über Anforderungen an die Hygiene beim Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von bestimmten Lebensmitteln tierischen Ursprungs

Van kracht30 artikelenTekst gecontroleerd op 24.10.2026

Inhoud

  1. Abschnitt 1 Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen
  2. Art. 1 Anwendungsbereich
  3. Art. 2 Begriffsbestimmungen
  4. Abschnitt 1a Amtliche Untersuchungen bei der Gewinnung von Fleisch für den eigenen häuslichen Verbrauch
  5. Art. 2a Hausschlachtungen
  6. Art. 2b Verwendung von erlegtem Großwild für den eigenen häuslichen Verbrauch
  7. Art. 2c Verbote und Beschränkungen
  8. Abschnitt 2 Abgabe kleiner Mengen von Primärerzeugnissen und anderen Lebensmitteln tierischen Ursprungs
  9. Art. 3 Anforderungen an die Abgabe kleiner Mengen bestimmter Primärerzeugnisse und Lebensmittel tierischen Ursprungs
  10. Art. 4 Zusätzliche Anforderungen an die Abgabe kleiner Mengen von erlegtem Wild
  11. Art. 4a Inverkehrbringen von erlegten Wildschweinen und Dachsen, bei denen die Probenahme zur Untersuchung auf Trichinen durch den Jäger erfolgt ist
  12. Art. 5 Verbote und Beschränkungen
  13. Abschnitt 3 Anforderungen an den Einzelhandel
  14. Art. 6 Nebensächliche Tätigkeiten des Einzelhandels im Sinne des Artikels 1 Absatz 5 Buchstabe b Nummer ii der Verordnung (EG) Nr. 853/2004
  15. Art. 7 Anforderungen an das Herstellen oder Behandeln von Lebensmitteln tierischen Ursprungs im Einzelhandel
  16. Art. 8 Verbote
  17. Abschnitt 4 Anforderungen an das Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln im Anwendungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 853/2004
  18. Art. 9 Zulassung von Betrieben
  19. Art. 10 Informationen zur Lebensmittelkette
  20. Art. 12 Schlachtungen außerhalb eines Schlachthofes
  21. Art. 13 Abgabe von Wild an Wildbearbeitungsbetriebe
  22. Art. 13a Ausnahmen für das Inverkehrbringen von Hackfleisch
  23. Art. 14 Untersuchung von Rohmilch nach Anhang III Abschnitt IX Kapitel I Teil III Nummer 2 Satz 2 Buchstabe d der Verordnung (EG) Nr. 853/2004
  24. Art. 15 Gebote, Verbote und Beschränkungen
  25. Abschnitt 5 Gemeinsame Anforderungen an die Abgabe kleiner Mengen von Lebensmitteln, den Einzelhandel und das Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln im Anwendungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 853/2004
  26. Art. 16 Warnhinweis bei Hackfleisch und Fleischzubereitungen
  27. Art. 16a Inverkehrbringen bestimmter aufgetauter Lebensmittel tierischen Ursprungs
  28. Art. 17 Abgabe von Rohmilch oder Rohrahm an Verbraucher
  29. Art. 18 Anforderungen an das Gewinnen, Behandeln und Inverkehrbringen von Vorzugsmilch
  30. Art. 19 Herstellung von Käse mit einer Reifezeit von mindestens 60 Tagen
  31. Art. 19a Ausnahmen für die Herstellung von Hart- und Schnittkäse in Betrieben der Alm- oder Alpwirtschaft
  32. Art. 20a Besondere Anforderungen bei Abgabe roheihaltiger Lebensmittel
  33. Art. 21 Betriebseigene Kontrollen und Nachweise
  34. Art. 22 Verbote und Beschränkungen
  35. Abschnitt 6 Straftaten und Ordnungswidrigkeiten
  36. Art. 23 Straftaten
  37. Art. 24 Ordnungswidrigkeiten