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Gesetz zur Verbesserung der Sicherheit der Seefahrt durch die Untersuchung von Seeunfällen und anderen Vorkommnissen
Contents
- Abschnitt 1 Anwendungsbereich
- Art. 1 Zielsetzung und Geltungsbereich des Gesetzes
- Art. 1a Begriffsbestimmungen
- Art. 2 Seefahrtbezogene internationale Untersuchungsregelungen
- Art. 3 Behördliche Aufgaben auf Grund von Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaften
- Abschnitt 2 Untersuchungen bei der Sicherheitsvorsorge durch verantwortliche Personen
- Art. 4 Sachlicher Geltungsbereich des Abschnitts 2
- Art. 5 Organisatorische Maßnahmen für Untersuchungen
- Art. 6 Anpassung betrieblicher Sicherheitskonzepte
- Art. 7 Verbesserung der Vorschriften von Klassifikationsgesellschaften
- Art. 8 Unterrichtung von Klassifikationsgesellschaften
- Unterabschnitt 1 Grundsätze
- Art. 9 Zielsetzung und sachlicher Geltungsbereich des Abschnitts 3
- Art. 10 Internationale Untersuchungsregelungen im Sinne des Abschnitts 3
- Art. 11 Entscheidung über die Durchführung der Sicherheitsuntersuchung nach Abschnitt 3
- Unterabschnitt 2 Organisation
- Art. 12 Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung
- Art. 13 Verwaltungs- und Amtshilfe
- Unterabschnitt 3 Zusammenarbeit mit anderen Staaten
- Art. 14 Unterrichtung ausländischer Staaten und der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation (IMO)
- Art. 16 Benennung des für die Sicherheitsuntersuchung federführenden Staates
- Art. 17 Teilnahme an Sicherheitsuntersuchungen anderer Staaten
- Art. 18 Hilfeleistungen im Rahmen der Zusammenarbeit
- Unterabschnitt 4 Durchführung der Sicherheitsuntersuchung
- Art. 19 Untersuchungsstatus
- Art. 20 Untersuchungsverfahren
- Art. 21 Einleitung der Sicherheitsuntersuchung
- Art. 22 Untersuchungsbefugnisse
- Art. 23 Unfallort
- Art. 24 Teilnehmer am Untersuchungsverfahren
- Art. 25 Besorgnis der Befangenheit
- Art. 26 Nachweismittel
- Unterabschnitt 5 Untersuchungsberichte und ihre Bekanntgabe
- Art. 27 Untersuchungsbericht
- Art. 28 Veröffentlichung des Untersuchungsberichts
- Art. 29 Sicherheitsempfehlungen
- Art. 30 Ausländische Untersuchungsberichte
- Art. 31 Wiederaufnahme eines Untersuchungsverfahrens
- Unterabschnitt 6 Untersuchungskammer
- Art. 32 Zuständigkeit
- Unterabschnitt 7 Allgemeine Vorschriften
- Art. 33 Verarbeitung
- Art. 34 Vertraulichkeit
- Art. 35 Übermittlung an öffentliche Stellen
- Art. 36 Aufbewahrungs- und Löschungsfristen
- Art. 37 Arbeit zur Verbesserung der Sicherheit im Seeverkehr
- Art. 38 Beteiligung am Such- und Rettungsdienst
- Unterabschnitt 1 Bußgeldvorschriften
- Art. 39 Bußgeldvorschriften
- Unterabschnitt 2 Schlussvorschriften
- Art. 40 Vollzugsvereinbarungen zwischen Bund und Küstenländern
- Art. 41 Einschränkung von Grundrechten
- Art. 42 Verordnungsermächtigung
- Art. 43 Übergangsregelung