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SUG · Gesetz zur Verbesserung der Sicherheit der Seefahrt durch die Untersuchung von Seeunfällen und anderen Vorkommnissen

SUG Art. 4Sachlicher Geltungsbereich des Abschnitts 2

Abschnitt 2 Untersuchungen bei der Sicherheitsvorsorge durch verantwortliche Personen

In forceOfficial text

Dieser Abschnitt gilt für Untersuchungen durch Ermittlung und Auswertung der Ursachen von im Schiffsbetrieb auftretenden Seeunfällen seitens nachstehend bestimmter verantwortlicher Personen in der Seefahrt sowie für organisatorische Maßnahmen dieser Personen.