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Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen
Contents
- Art. 1 Entschädigung für Urteilsfolgen
- Art. 2 Entschädigung für andere Strafverfolgungsmaßnahmen
- Art. 3 Entschädigung bei Einstellung nach Ermessensvorschrift
- Art. 4 Entschädigung nach Billigkeit
- Art. 5 Ausschluß der Entschädigung
- Art. 6 Versagung der Entschädigung
- Art. 7 Umfang des Entschädigungsanspruchs
- Art. 8 Entscheidung des Strafgerichts
- Art. 9 Verfahren nach Einstellung durch die Staatsanwaltschaft
- Art. 10 Anmeldung des Anspruchs, Frist
- Art. 11 Ersatzanspruch des kraft Gesetzes Unterhaltsberechtigten
- Art. 12 Ausschluß der Geltendmachung der Entschädigung
- Art. 13 Rechtsweg, Beschränkung der Übertragbarkeit
- Art. 14 Nachträgliche Strafverfolgung
- Art. 15 Ersatzpflichtige Kasse
- Art. 16 Übergangsvorschriften
- Art. 16a Entschädigung für die Folgen einer rechtskräftigen Verurteilung, einer freiheitsentziehenden oder anderen vorläufigen Strafverfolgungsmaßnahme in der Deutschen Demokratischen Republik
- Art. 17 (weggefallen)
- Art. 21 (weggefallen)