Law library and case analysis · Austria · Belgium · European Union
LAWxPERT Sign in Free account

StPO · Strafprozeßordnung

StPO Art. 230Ausbleiben des Angeklagten

Sechster Abschnitt Hauptverhandlung

In forceOfficial text

(1) Gegen einen ausgebliebenen Angeklagten findet eine Hauptverhandlung nicht statt.

(2) Ist das Ausbleiben des Angeklagten nicht genügend entschuldigt, so ist die Vorführung anzuordnen oder ein Haftbefehl zu erlassen, soweit dies zur Durchführung der Hauptverhandlung geboten ist.