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SoldGG · Gesetz über die Gleichbehandlung der Soldatinnen und Soldaten

SoldGG Art. 8Zulässige unterschiedliche Behandlung wegen beruflicher Anforderungen

Unterabschnitt 1 Verbot der Benachteiligung

In forceOfficial text

Eine unterschiedliche Behandlung wegen eines in § 1 Abs. 1 genannten Grundes ist zulässig, wenn dieser Grund wegen der Art der dienstlichen Tätigkeit oder der Bedingungen ihrer Ausübung eine wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung darstellt, sofern der Zweck rechtmäßig und die Anforderung angemessen ist.