SoldGG · Gesetz über die Gleichbehandlung der Soldatinnen und Soldaten
SoldGG ст. 8Zulässige unterschiedliche Behandlung wegen beruflicher Anforderungen
Unterabschnitt 1 Verbot der Benachteiligung
Eine unterschiedliche Behandlung wegen eines in § 1 Abs. 1 genannten Grundes ist zulässig, wenn dieser Grund wegen der Art der dienstlichen Tätigkeit oder der Bedingungen ihrer Ausübung eine wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung darstellt, sofern der Zweck rechtmäßig und die Anforderung angemessen ist.