Law library and case analysis · Austria · Belgium · European Union
LAWxPERT Sign in Free account

SchVG · Gesetz über Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen

SchVG Art. 4Kollektive Bindung

Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften

In forceOfficial text

Bestimmungen in Anleihebedingungen können während der Laufzeit der Anleihe durch Rechtsgeschäft nur durch gleichlautenden Vertrag mit sämtlichen Gläubigern oder nach Abschnitt 2 dieses Gesetzes geändert werden (kollektive Bindung). Der Schuldner muss die Gläubiger insoweit gleich behandeln.