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Gesetz zur Durchsetzung von wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen
Contents
- Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften und Aufgaben der Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung
- Art. 1 Aufgaben, Aufsicht und Zusammenarbeit
- Abschnitt 2 Befugnisse der Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung
- Art. 2 Befugnisse zur Ermittlung von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen
- Art. 3 Befugnisse zur Sicherstellung von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen
- Art. 4 Modalitäten der Sicherstellung von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen; Verordnungsermächtigung
- Art. 5 Verarbeitung personenbezogener Daten bei der Ermittlung und Sicherstellung von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen
- Art. 6 Übermittlung von personenbezogenen Daten durch die Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung
- Art. 7 Übermittlung von Informationen aus Strafverfahren
- Art. 8 Informationsaustausch mit ausländischen Stellen
- Art. 9 Besondere Überwachungsmaßnahmen bei wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen; Beauftragung Dritter; Verordnungsermächtigung
- Abschnitt 3 Verfahren
- Art. 10 Meldepflichten
- Art. 11 Vermögensermittlung bei sanktionierten Personen und Personengesellschaften (personenbezogene Ermittlung)
- Art. 12 Vermögensermittlung zu bestimmten Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen (vermögensbezogene Ermittlung)
- Art. 13 Aufschiebende Wirkung
- Abschnitt 4 Register
- Art. 14 Register; Verordnungsermächtigung
- Abschnitt 5 Hinweisannahmestelle
- Art. 15 Hinweisannahmestelle; Verordnungsermächtigung
- Abschnitt 6 Straf- und Bußgeldvorschriften
- Art. 16 Strafvorschriften
- Art. 17 Bußgeldvorschriften
- Art. 18 Einziehung