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Gesetz zur Sanierung und Abwicklung von Instituten und Finanzgruppen

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Contents

  1. Teil 1 Allgemeine Vorschriften
  2. Art. 1 Anwendungsbereich; Verhältnis zur SRM-Verordnung; Umsetzung von Beschlüssen des Ausschusses
  3. Art. 2 Begriffsbestimmungen
  4. Art. 3 Abwicklungsbehörde; Aufsichtsbehörde
  5. Art. 4 Vertraulichkeit von Informationen; personenbezogene Daten; Informationsansprüche
  6. Art. 5 Verschwiegenheitspflicht
  7. Art. 6 Zulässiger Informationsaustausch zwischen Behörden im Rahmen dieses Gesetzes
  8. Art. 7 Weitergabe von Informationen an sonstige Stellen
  9. Art. 8 Vertraulichkeit gegenüber Drittstaaten
  10. Art. 9 Vorabprüfung auf Vertraulichkeit bei sonstiger Weitergabe von Informationen
  11. Art. 10 Sonstige Vorschriften
  12. Art. 11 Zugang zu Informationen
  13. Kapitel 1 Sanierungsplanung
  14. Art. 12 Sanierungsplanung
  15. Art. 13 Ausgestaltung von Sanierungsplänen
  16. Art. 14 Besondere Anforderungen an die Ausgestaltung von Gruppensanierungsplänen; Einzelsanierungsplan
  17. Art. 15 Prüfung und Bewertung von Sanierungsplänen
  18. Art. 16 Maßnahmen bei Mängeln von Sanierungsplänen
  19. Art. 17 Verfahren bei Gruppensanierungsplänen und Mängeln von Gruppensanierungsplänen, wenn die Aufsichtsbehörde zugleich konsolidierende Aufsichtsbehörde ist
  20. Art. 18 Verfahren bei Gruppensanierungsplänen und Mängeln von Gruppensanierungsplänen, wenn die Aufsichtsbehörde nicht konsolidierende Aufsichtsbehörde ist
  21. Art. 19 Vereinfachte Anforderungen
  22. Art. 20 Befreiung von Instituten, die institutsbezogenen Sicherungssystemen angehören
  23. Art. 21 Vertraulichkeitspflicht der Institute und gruppenangehörigen Unternehmen
  24. Art. 21a Verordnungsermächtigung
  25. Kapitel 2 Gruppeninterne finanzielle Unterstützung
  26. Art. 22 Vereinbarung über gruppeninterne finanzielle Unterstützung
  27. Art. 23 Zulässigkeit und Inhalt einer Vereinbarung über gruppeninterne finanzielle Unterstützung
  28. Art. 24 Abtretungsverbot
  29. Art. 25 Genehmigungserfordernis
  30. Art. 26 Genehmigungsverfahren bei übergeordnetem Unternehmen mit Sitz im Inland
  31. Art. 27 Genehmigungsverfahren bei übergeordnetem Unternehmen mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat
  32. Art. 28 Weiterleitung an die Abwicklungsbehörde
  33. Art. 29 Einholung der Zustimmung der Anteilsinhaber; Berichtspflichten gegenüber den Anteilsinhabern
  34. Art. 30 Voraussetzungen für die Gewährung gruppeninterner finanzieller Unterstützung; Verordnungsermächtigung
  35. Art. 31 Beschlüsse über Gewährung und Annahme einer finanziellen Unterstützung
  36. Art. 32 Anzeige der beabsichtigten Gewährung gruppeninterner finanzieller Unterstützung
  37. Art. 33 Entscheidung der Aufsichtsbehörde über die Gewährung gruppeninterner finanzieller Unterstützung durch ein Unternehmen mit Sitz im Inland
  38. Art. 34 Beteiligung der Aufsichtsbehörde bei der Entscheidung über die Gewährung gruppeninterner finanzieller Unterstützung durch ein Unternehmen mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat
  39. Art. 35 Offenlegungspflichten
  40. Kapitel 3 Frühzeitiges Eingreifen
  41. Art. 36 Frühinterventionsmaßnahmen; Verordnungsermächtigung
  42. Art. 37 Abberufung der Geschäftsleitung
  43. Art. 38 Vorläufiger Verwalter
  44. Art. 39 Koordinierung der Frühinterventionsmaßnahmen und Bestellung eines vorläufigen Verwalters bei Gruppen
  45. Kapitel 1 Abwicklungsplanung
  46. Art. 40 Erstellung und Aktualisierung von Abwicklungsplänen
  47. Art. 41 Vereinfachte Anforderungen; Verordnungsermächtigung
  48. Art. 42 Mitwirkung des Instituts; Verordnungsermächtigung
  49. Art. 42a Elektronische Kommunikation; Verordnungsermächtigung
  50. Art. 43 Zentrale Verwahrung und Verwaltung von Finanzkontrakten
  51. Art. 44 Information der Abwicklungsbehörde über Vermögenswerte und Verbindlichkeiten
  52. Art. 45 Mitwirkung Dritter; Verordnungsermächtigung
  53. Art. 46 Gruppenabwicklungspläne; Mitwirkung der EU-Mutterunternehmen und Dritter
  54. Art. 47 Verfahren für Gruppenabwicklungspläne, wenn die Abwicklungsbehörde die für die Gruppenabwicklung zuständige Behörde ist
  55. Art. 48 Verfahren für Gruppenabwicklungspläne, wenn die Abwicklungsbehörde nicht die für die Gruppenabwicklung zuständige Behörde ist
  56. Abschnitt 1 Mindestbetrag berücksichtigungsfähiger Verbindlichkeiten
  57. Art. 49 Anwendung und Berechnung der Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten
  58. Art. 49a Ausnahme von der Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten
  59. Art. 49b Berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten für Abwicklungseinheiten
  60. Art. 49c Festlegung der Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten
  61. Art. 49d Festlegung der Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten für Abwicklungseinheiten von global systemrelevanten Instituten und in der Union ansässige bedeutende Tochterunternehmen von global systemrelevanten Nicht-EU-Instituten
  62. Art. 49e Anwendung der Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten auf Abwicklungseinheiten
  63. Art. 49f Anwendung der Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten auf Unternehmen, die selbst keine Abwicklungseinheit sind
  64. Art. 49g Ausnahmen für eine Zentralorganisation und CRR-Kreditinstitute, die einer Zentralorganisation ständig zugeordnet sind
  65. Art. 49h Anwendung der Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten auf Liquidationseinheiten
  66. Art. 50 Gemeinsame Entscheidung über die Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten
  67. Art. 51 Berichterstattung und Offenlegung der Anforderung
  68. Art. 52 Berichterstattung der Abwicklungsbehörde an die Europäische Bankenaufsichtsbehörde
  69. Art. 53 Verstöße gegen die Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten
  70. Art. 54 Übergangsregelungen und Regelungen nach Abwicklung
  71. Art. 55 Vertragliche Anerkennung des Instruments der Gläubigerbeteiligung und des Instruments der Beteiligung der Inhaber relevanter Kapitalinstrumente in Drittstaaten
  72. Abschnitt 2 Genehmigtes Kapital und andere Instrumente harten Kernkapitals
  73. Art. 56 Beseitigung der verfahrenstechnischen Hindernisse für das Instrument der Gläubigerbeteiligung
  74. Kapitel 3 Abwicklungsfähigkeit
  75. Art. 57 Bewertung der Abwicklungsfähigkeit von Instituten
  76. Art. 58 Bewertung der Abwicklungsfähigkeit von Gruppen
  77. Art. 58a Befugnis zur Untersagung bestimmter Ausschüttungen
  78. Art. 59 Abbau und Beseitigung von Abwicklungshindernissen bei Instituten; Verordnungsermächtigung
  79. Art. 60 Abbau und Beseitigung von Abwicklungshindernissen bei Gruppen
  80. Art. 60a Vertragliche Anerkennung von Befugnissen zur vorübergehenden Aussetzung von Beendigungsrechten
  81. Kapitel 4 Gründung von Brückeninstituten und Vermögensverwaltungsgesellschaften
  82. Art. 61 Gründung von Brückeninstituten und Vermögensverwaltungsgesellschaften
  83. Kapitel 1 Abwicklungsbefugnis, Voraussetzungen und weitere Befugnisse
  84. Art. 62 Abwicklungsvoraussetzungen in Bezug auf Institute
  85. Art. 63 Bestandsgefährdung; Verordnungsermächtigung
  86. Art. 64 Abwicklungsvoraussetzungen in Bezug auf Finanzinstitute und Holdinggesellschaften
  87. Art. 65 Voraussetzungen für die Anwendung des Instruments der Beteiligung der Inhaber relevanter Kapitalinstrumente und berücksichtigungsfähiger Verbindlichkeiten
  88. Art. 66 Feststellung der Voraussetzungen für die Anwendung des Instruments der Beteiligung der Inhaber relevanter Kapitalinstrumente und berücksichtigungsfähiger Verbindlichkeiten bei gruppenangehörigen Unternehmen
  89. Art. 66a Befugnis zur Aussetzung vertraglicher Pflichten bei Bestandsgefährdung
  90. Art. 67 Abwicklungsziele
  91. Art. 68 Allgemeine Grundsätze für eine Abwicklung
  92. Art. 69 Bewertung; gerichtliche Überprüfung
  93. Art. 70 Sachverständiger Prüfer
  94. Art. 71 Zwecke der Bewertung
  95. Art. 72 Grundsätze der Bewertung
  96. Art. 73 Umfang der Bewertung; Prüfungsbericht und ergänzende Bestandteile
  97. Art. 74 Vorläufige Bewertung
  98. Art. 75 Abschließende Bewertung
  99. Art. 76 Verordnungsermächtigung
  100. Art. 77 Anordnung von Abwicklungsmaßnahmen
  101. Art. 78 Allgemeine Befugnisse der Abwicklungsbehörde; Prüfungen vor Ort
  102. Art. 79 Unterstützende Maßnahmen
  103. Art. 80 Bereitstellung von Diensten und Einrichtungen
  104. Art. 81 Befugnis in Bezug auf in Drittstaaten belegene Gegenstände
  105. Art. 82 Befugnis zur Aussetzung vertraglicher Pflichten
  106. Art. 83 Befugnis zur zeitweiligen Untersagung der Durchsetzung von Sicherungsrechten
  107. Art. 84 Befugnis zur vorübergehenden Aussetzung von Beendigungsrechten
  108. Art. 85 Streichung des Gesamtbetrags variabler Vergütungen und zurückbehaltener variabler Vergütungen
  109. Art. 86 Kontrollbefugnisse
  110. Art. 87 Sonderverwaltung; gemeinsamer Sonderverwalter für gruppenangehörige Unternehmen
  111. Art. 88 Rechte, Aufgaben und Befugnisse des Sonderverwalters
  112. Abschnitt 1 Beteiligung der Anteilsinhaber und Gläubiger
  113. Art. 89 Instrument der Beteiligung der Inhaber relevanter Kapitalinstrumente
  114. Art. 90 Instrument der Gläubigerbeteiligung
  115. Art. 91 Bail-in-fähige Verbindlichkeiten
  116. Art. 92 Ausschluss der Anwendung des Instruments der Gläubigerbeteiligung im Einzelfall
  117. Art. 93 Anwendung des Instruments der Gläubigerbeteiligung in Bezug auf Verbindlichkeiten aus Derivaten
  118. Art. 94 Ausgleichsbeiträge des Restrukturierungsfonds
  119. Art. 95 Zwecke des Instruments der Gläubigerbeteiligung
  120. Art. 96 Festlegung des Betrags der herabzuschreibenden oder umzuwandelnden relevanten Kapitalinstrumente und Verbindlichkeiten
  121. Art. 97 Haftungskaskade
  122. Art. 98 Umwandlungssatz; Verordnungsermächtigung
  123. Art. 99 Weitere Wirkungen der Anwendung des Instruments der Beteiligung der Inhaber relevanter Kapitalinstrumente und des Instruments der Gläubigerbeteiligung
  124. Art. 100 Behandlung der Anteilsinhaber und der Inhaber von Instrumenten des harten Kernkapitals bei der Anwendung des Instruments der Beteiligung der Inhaber relevanter Kapitalinstrumente und des Instruments der Gläubigerbeteiligung
  125. Art. 101 Abwicklungsbefugnisse bei Anwendung des Instruments der Beteiligung der Inhaber relevanter Kapitalinstrumente und des Instruments der Gläubigerbeteiligung
  126. Art. 102 Erfordernis der Erstellung eines Restrukturierungsplans
  127. Art. 103 Anforderungen an den Restrukturierungsplan
  128. Art. 104 Bewertung und Genehmigung des Restrukturierungsplans
  129. Art. 105 Umsetzung des Restrukturierungsplans; spätere Überarbeitungen
  130. Art. 106 Zulassung zum Handel und Einbeziehung in den Handel von neu ausgegebenen Wertpapieren
  131. Unterabschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
  132. Art. 107 Übertragung
  133. Art. 108 Mehrfache Anwendung
  134. Art. 109 Einwilligung des übernehmenden Rechtsträgers
  135. Art. 110 Auswahl der Übertragungsgegenstände
  136. Art. 111 Bewertung von Angeboten; Gegenleistung; Ausgleichsverbindlichkeit
  137. Art. 112 Drittvergleich
  138. Art. 113 Wirkungen der Abwicklungsanordnung bei Übertragung
  139. Art. 114 Wirksamwerden der Übertragung
  140. Art. 115 Eintragung der Übertragung
  141. Art. 116 Insolvenzantragspflicht; Haftung des übernehmenden Rechtsträgers
  142. Art. 117 Übertragungsgegenstände, die ausländischem Recht unterliegen
  143. Art. 118 Erforderliche Erlaubnisse, Zulassungen und Genehmigungen; aufsichtliche Anforderungen; Mitgliedschaft in und Zugang zu Finanzmarktinfrastrukturen
  144. Art. 119 Inländische Erlaubnis-, Zulassungs- und Genehmigungsverfahren
  145. Art. 120 Besondere Vorschriften für das Verfahren nach § 2c des Kreditwesengesetzes
  146. Art. 121 Erlaubnisverfahren in anderen Mitgliedstaaten und Drittstaaten
  147. Art. 122 Mitwirkung der Abwicklungsbehörde bei Erlaubnis-, Zulassungs- oder Genehmigungsverfahren einer ausländischen Behörde
  148. Art. 123 Gegenseitige Unterstützung der betroffenen Rechtsträger
  149. Art. 124 Maßnahmen beim übertragenden Rechtsträger
  150. Art. 125 Maßnahmen beim übernehmenden Rechtsträger
  151. Unterabschnitt 2 Besondere Vorschriften für das Instrument der Unternehmensveräußerung
  152. Art. 126 Vermarktungsprozess; Verordnungsermächtigung
  153. Art. 127 Rückübertragungen
  154. Unterabschnitt 3 Besondere Vorschriften für das Instrument der Übertragung auf ein Brückeninstitut
  155. Art. 128 Verfassung des Brückeninstituts
  156. Art. 129 Vermarktung oder Liquidation des Brückeninstituts
  157. Art. 130 Vermögenslage des Brückeninstituts
  158. Art. 131 Rück- und Weiterübertragungen
  159. Unterabschnitt 4 Besondere Vorschriften für das Instrument der Übertragung auf eine Vermögensverwaltungsgesellschaft
  160. Art. 132 Zusätzliche Anwendungsvoraussetzungen; Verordnungsermächtigung
  161. Art. 133 Verfassung der Vermögensverwaltungsgesellschaft
  162. Art. 134 Besondere Vorschriften für die Gegenleistung
  163. Art. 135 Rückübertragung
  164. Unterabschnitt 1 Bestimmungen für den Erlass einer Abwicklungsanordnung; sonstige Verfahrensvorschriften; Rechtswirkungen
  165. Art. 136 Inhalt der Abwicklungsanordnung
  166. Art. 137 Erlass und Bekanntgabe der Abwicklungsanordnung
  167. Art. 138 Mitteilungspflichten bei einer Bestandsgefährdung
  168. Art. 139 Entscheidung der Abwicklungsbehörde
  169. Art. 140 Verfahrenspflichten der Abwicklungsbehörde
  170. Art. 141 Insolvenzfestigkeit von Abwicklungsmaßnahmen, Anfechtbarkeit
  171. Art. 142 Abzugsmöglichkeit
  172. Art. 143 Schadensersatzansprüche gegen Organmitglieder und ehemalige Organmitglieder
  173. Art. 144 Ausschluss bestimmter vertraglicher Bedingungen bei frühzeitigem Eingreifen und bei der Abwicklung
  174. Unterabschnitt 2 Inanspruchnahme von Einlagensicherungssystemen
  175. Art. 145 Inanspruchnahme von Einlagensicherungssystemen im Rahmen einer Abwicklung
  176. Unterabschnitt 3 Ausgleichszahlung für benachteiligte Anteilsinhaber, Gläubiger und Einlagensicherungssysteme; Schutzbestimmungen
  177. Art. 146 Vergleich mit dem Ausgang eines hypothetischen Insolvenzverfahrens; Verordnungsermächtigung
  178. Art. 147 Schutzbestimmungen für Anteilsinhaber und Gläubiger
  179. Art. 148 Schutzbestimmungen für Sozialpläne
  180. Unterabschnitt 4 Rechtsformwechsel
  181. Art. 149 Anordnung eines Rechtsformwechsels
  182. Teil 5 Sondervorschriften für zentrale Gegenparteien
  183. Art. 152a Anwendungsbereich
  184. Art. 152b Zuständigkeit
  185. Art. 152c Unabhängiger Prüfer
  186. Art. 152d Abwicklungsinstrumente, Anordnungsbefugnis
  187. Art. 152e Ausgleich des Differenzbetrags
  188. Art. 152f Inhalt der Abwicklungsanordnung
  189. Art. 152g Verfahrensvorschriften, Einlagensicherung, Sozialpläne
  190. Art. 152h Rechtsschutz
  191. Art. 152i Verordnungsermächtigung
  192. Art. 152j Besondere Befugnisse nach der Verordnung (EU) 2021/23
  193. Kapitel 1 Anerkennung von Maßnahmen der Behörden anderer Mitgliedstaaten
  194. Art. 153 Wirksamkeit von Krisenmanagementmaßnahmen oder Krisenpräventionsmaßnahmen anderer Mitgliedstaaten
  195. Abschnitt 1 Grenzüberschreitende Entscheidungsfindung und Information; Abwicklungskollegien
  196. Art. 154 Allgemeine Grundsätze für Entscheidungsfindungen, an denen eine Behörde oder mehrere Behörden anderer Mitgliedstaaten beteiligt sind
  197. Art. 155 Zuständigkeit der Abwicklungsbehörde
  198. Art. 156 Abwicklungskollegium
  199. Art. 157 Mitglieder des Abwicklungskollegiums und weitere Teilnehmer
  200. Art. 158 Organisation des Abwicklungskollegiums
  201. Art. 159 Europäische Abwicklungskollegien
  202. Art. 160 Informationsaustausch mit Behörden und Ministerien anderer Mitgliedstaaten
  203. Abschnitt 2 Gruppenabwicklung im Fall eines Tochterunternehmens, das nicht EU-Mutterunternehmen ist
  204. Art. 161 Übermittlung von Informationen über die Abwicklungsvoraussetzungen
  205. Art. 162 Vorgehen, wenn die Abwicklungsbehörde nicht die für die Gruppenabwicklung zuständige Behörde ist
  206. Art. 163 Vorgehen, wenn die Abwicklungsbehörde die für die Gruppenabwicklung zuständige Behörde ist
  207. Art. 164 Gruppenabwicklungskonzept
  208. Art. 165 Unverzügliche Durchführung der Maßnahmen
  209. Abschnitt 3 Gruppenabwicklung im Fall eines EU-Mutterunternehmens
  210. Art. 166 Gruppenabwicklung im Fall eines EU-Mutterunternehmens
  211. Kapitel 3 Beziehungen zu Drittstaaten
  212. Art. 167 Vereinbarungen mit Drittstaaten
  213. Art. 168 Zusammenarbeit mit Drittstaatsbehörden
  214. Art. 169 Anerkennung und Durchsetzung von Drittstaatsabwicklungsverfahren
  215. Art. 170 Recht auf Verweigerung der Anerkennung oder Durchsetzung von Drittstaatsabwicklungsverfahren
  216. Art. 171 Abwicklung von inländischen Unionszweigstellen
  217. Teil 7 Bußgeldvorschriften
  218. Art. 172 Bußgeldvorschriften
  219. Art. 172a Bußgeldvorschriften zur Verordnung (EU) 2021/23
  220. Art. 173 Zuständige Verwaltungsbehörde
  221. Art. 174 Vorübergehendes Tätigkeitsverbot; Bekanntmachung von Maßnahmen
  222. Art. 175 Beteiligung der Abwicklungsbehörde und Mitteilungen in Strafsachen
  223. Kapitel 1 Maßnahmen des Ausschusses
  224. Art. 176 Unterstützung bei Untersuchungen; Zwangsmaßnahmen
  225. Art. 177 Prüfungen vor Ort nach der SRM-Verordnung
  226. Art. 178 Vollstreckung der vom Ausschuss verhängten Geldbußen und Zwangsgelder
  227. Kapitel 2 Untersuchungsbefugnisse der Abwicklungsbehörde
  228. Art. 178a Auskunfts- und Vorlageverlangen
  229. Art. 178b Vornahme von Prüfungen und Prüfungen vor Ort
  230. Teil 9 Rechtsbehelf und Ausschluss anderer Maßnahmen
  231. Art. 179 Rechtsschutz
  232. Art. 179a Besondere Vorschriften für das Verwaltungsverfahren
  233. Art. 180 Unterbrechung von gerichtlichen Verfahren in Zivilsachen
  234. Art. 181 Haftungsbeschränkung