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Gesetz zur Sanierung und Abwicklung von Instituten und Finanzgruppen
Съдържание
- Teil 1 Allgemeine Vorschriften
- чл. 1 Anwendungsbereich; Verhältnis zur SRM-Verordnung; Umsetzung von Beschlüssen des Ausschusses
- чл. 2 Begriffsbestimmungen
- чл. 3 Abwicklungsbehörde; Aufsichtsbehörde
- чл. 4 Vertraulichkeit von Informationen; personenbezogene Daten; Informationsansprüche
- чл. 5 Verschwiegenheitspflicht
- чл. 6 Zulässiger Informationsaustausch zwischen Behörden im Rahmen dieses Gesetzes
- чл. 7 Weitergabe von Informationen an sonstige Stellen
- чл. 8 Vertraulichkeit gegenüber Drittstaaten
- чл. 9 Vorabprüfung auf Vertraulichkeit bei sonstiger Weitergabe von Informationen
- чл. 10 Sonstige Vorschriften
- чл. 11 Zugang zu Informationen
- Kapitel 1 Sanierungsplanung
- чл. 12 Sanierungsplanung
- чл. 13 Ausgestaltung von Sanierungsplänen
- чл. 14 Besondere Anforderungen an die Ausgestaltung von Gruppensanierungsplänen; Einzelsanierungsplan
- чл. 15 Prüfung und Bewertung von Sanierungsplänen
- чл. 16 Maßnahmen bei Mängeln von Sanierungsplänen
- чл. 17 Verfahren bei Gruppensanierungsplänen und Mängeln von Gruppensanierungsplänen, wenn die Aufsichtsbehörde zugleich konsolidierende Aufsichtsbehörde ist
- чл. 18 Verfahren bei Gruppensanierungsplänen und Mängeln von Gruppensanierungsplänen, wenn die Aufsichtsbehörde nicht konsolidierende Aufsichtsbehörde ist
- чл. 19 Vereinfachte Anforderungen
- чл. 20 Befreiung von Instituten, die institutsbezogenen Sicherungssystemen angehören
- чл. 21 Vertraulichkeitspflicht der Institute und gruppenangehörigen Unternehmen
- чл. 21a Verordnungsermächtigung
- Kapitel 2 Gruppeninterne finanzielle Unterstützung
- чл. 22 Vereinbarung über gruppeninterne finanzielle Unterstützung
- чл. 23 Zulässigkeit und Inhalt einer Vereinbarung über gruppeninterne finanzielle Unterstützung
- чл. 24 Abtretungsverbot
- чл. 25 Genehmigungserfordernis
- чл. 26 Genehmigungsverfahren bei übergeordnetem Unternehmen mit Sitz im Inland
- чл. 27 Genehmigungsverfahren bei übergeordnetem Unternehmen mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat
- чл. 28 Weiterleitung an die Abwicklungsbehörde
- чл. 29 Einholung der Zustimmung der Anteilsinhaber; Berichtspflichten gegenüber den Anteilsinhabern
- чл. 30 Voraussetzungen für die Gewährung gruppeninterner finanzieller Unterstützung; Verordnungsermächtigung
- чл. 31 Beschlüsse über Gewährung und Annahme einer finanziellen Unterstützung
- чл. 32 Anzeige der beabsichtigten Gewährung gruppeninterner finanzieller Unterstützung
- чл. 33 Entscheidung der Aufsichtsbehörde über die Gewährung gruppeninterner finanzieller Unterstützung durch ein Unternehmen mit Sitz im Inland
- чл. 34 Beteiligung der Aufsichtsbehörde bei der Entscheidung über die Gewährung gruppeninterner finanzieller Unterstützung durch ein Unternehmen mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat
- чл. 35 Offenlegungspflichten
- Kapitel 3 Frühzeitiges Eingreifen
- чл. 36 Frühinterventionsmaßnahmen; Verordnungsermächtigung
- чл. 37 Abberufung der Geschäftsleitung
- чл. 38 Vorläufiger Verwalter
- чл. 39 Koordinierung der Frühinterventionsmaßnahmen und Bestellung eines vorläufigen Verwalters bei Gruppen
- Kapitel 1 Abwicklungsplanung
- чл. 40 Erstellung und Aktualisierung von Abwicklungsplänen
- чл. 41 Vereinfachte Anforderungen; Verordnungsermächtigung
- чл. 42 Mitwirkung des Instituts; Verordnungsermächtigung
- чл. 42a Elektronische Kommunikation; Verordnungsermächtigung
- чл. 43 Zentrale Verwahrung und Verwaltung von Finanzkontrakten
- чл. 44 Information der Abwicklungsbehörde über Vermögenswerte und Verbindlichkeiten
- чл. 45 Mitwirkung Dritter; Verordnungsermächtigung
- чл. 46 Gruppenabwicklungspläne; Mitwirkung der EU-Mutterunternehmen und Dritter
- чл. 47 Verfahren für Gruppenabwicklungspläne, wenn die Abwicklungsbehörde die für die Gruppenabwicklung zuständige Behörde ist
- чл. 48 Verfahren für Gruppenabwicklungspläne, wenn die Abwicklungsbehörde nicht die für die Gruppenabwicklung zuständige Behörde ist
- Abschnitt 1 Mindestbetrag berücksichtigungsfähiger Verbindlichkeiten
- чл. 49 Anwendung und Berechnung der Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten
- чл. 49a Ausnahme von der Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten
- чл. 49b Berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten für Abwicklungseinheiten
- чл. 49c Festlegung der Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten
- чл. 49d Festlegung der Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten für Abwicklungseinheiten von global systemrelevanten Instituten und in der Union ansässige bedeutende Tochterunternehmen von global systemrelevanten Nicht-EU-Instituten
- чл. 49e Anwendung der Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten auf Abwicklungseinheiten
- чл. 49f Anwendung der Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten auf Unternehmen, die selbst keine Abwicklungseinheit sind
- чл. 49g Ausnahmen für eine Zentralorganisation und CRR-Kreditinstitute, die einer Zentralorganisation ständig zugeordnet sind
- чл. 49h Anwendung der Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten auf Liquidationseinheiten
- чл. 50 Gemeinsame Entscheidung über die Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten
- чл. 51 Berichterstattung und Offenlegung der Anforderung
- чл. 52 Berichterstattung der Abwicklungsbehörde an die Europäische Bankenaufsichtsbehörde
- чл. 53 Verstöße gegen die Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten
- чл. 54 Übergangsregelungen und Regelungen nach Abwicklung
- чл. 55 Vertragliche Anerkennung des Instruments der Gläubigerbeteiligung und des Instruments der Beteiligung der Inhaber relevanter Kapitalinstrumente in Drittstaaten
- Abschnitt 2 Genehmigtes Kapital und andere Instrumente harten Kernkapitals
- чл. 56 Beseitigung der verfahrenstechnischen Hindernisse für das Instrument der Gläubigerbeteiligung
- Kapitel 3 Abwicklungsfähigkeit
- чл. 57 Bewertung der Abwicklungsfähigkeit von Instituten
- чл. 58 Bewertung der Abwicklungsfähigkeit von Gruppen
- чл. 58a Befugnis zur Untersagung bestimmter Ausschüttungen
- чл. 59 Abbau und Beseitigung von Abwicklungshindernissen bei Instituten; Verordnungsermächtigung
- чл. 60 Abbau und Beseitigung von Abwicklungshindernissen bei Gruppen
- чл. 60a Vertragliche Anerkennung von Befugnissen zur vorübergehenden Aussetzung von Beendigungsrechten
- Kapitel 4 Gründung von Brückeninstituten und Vermögensverwaltungsgesellschaften
- чл. 61 Gründung von Brückeninstituten und Vermögensverwaltungsgesellschaften
- Kapitel 1 Abwicklungsbefugnis, Voraussetzungen und weitere Befugnisse
- чл. 62 Abwicklungsvoraussetzungen in Bezug auf Institute
- чл. 63 Bestandsgefährdung; Verordnungsermächtigung
- чл. 64 Abwicklungsvoraussetzungen in Bezug auf Finanzinstitute und Holdinggesellschaften
- чл. 65 Voraussetzungen für die Anwendung des Instruments der Beteiligung der Inhaber relevanter Kapitalinstrumente und berücksichtigungsfähiger Verbindlichkeiten
- чл. 66 Feststellung der Voraussetzungen für die Anwendung des Instruments der Beteiligung der Inhaber relevanter Kapitalinstrumente und berücksichtigungsfähiger Verbindlichkeiten bei gruppenangehörigen Unternehmen
- чл. 66a Befugnis zur Aussetzung vertraglicher Pflichten bei Bestandsgefährdung
- чл. 67 Abwicklungsziele
- чл. 68 Allgemeine Grundsätze für eine Abwicklung
- чл. 69 Bewertung; gerichtliche Überprüfung
- чл. 70 Sachverständiger Prüfer
- чл. 71 Zwecke der Bewertung
- чл. 72 Grundsätze der Bewertung
- чл. 73 Umfang der Bewertung; Prüfungsbericht und ergänzende Bestandteile
- чл. 74 Vorläufige Bewertung
- чл. 75 Abschließende Bewertung
- чл. 76 Verordnungsermächtigung
- чл. 77 Anordnung von Abwicklungsmaßnahmen
- чл. 78 Allgemeine Befugnisse der Abwicklungsbehörde; Prüfungen vor Ort
- чл. 79 Unterstützende Maßnahmen
- чл. 80 Bereitstellung von Diensten und Einrichtungen
- чл. 81 Befugnis in Bezug auf in Drittstaaten belegene Gegenstände
- чл. 82 Befugnis zur Aussetzung vertraglicher Pflichten
- чл. 83 Befugnis zur zeitweiligen Untersagung der Durchsetzung von Sicherungsrechten
- чл. 84 Befugnis zur vorübergehenden Aussetzung von Beendigungsrechten
- чл. 85 Streichung des Gesamtbetrags variabler Vergütungen und zurückbehaltener variabler Vergütungen
- чл. 86 Kontrollbefugnisse
- чл. 87 Sonderverwaltung; gemeinsamer Sonderverwalter für gruppenangehörige Unternehmen
- чл. 88 Rechte, Aufgaben und Befugnisse des Sonderverwalters
- Abschnitt 1 Beteiligung der Anteilsinhaber und Gläubiger
- чл. 89 Instrument der Beteiligung der Inhaber relevanter Kapitalinstrumente
- чл. 90 Instrument der Gläubigerbeteiligung
- чл. 91 Bail-in-fähige Verbindlichkeiten
- чл. 92 Ausschluss der Anwendung des Instruments der Gläubigerbeteiligung im Einzelfall
- чл. 93 Anwendung des Instruments der Gläubigerbeteiligung in Bezug auf Verbindlichkeiten aus Derivaten
- чл. 94 Ausgleichsbeiträge des Restrukturierungsfonds
- чл. 95 Zwecke des Instruments der Gläubigerbeteiligung
- чл. 96 Festlegung des Betrags der herabzuschreibenden oder umzuwandelnden relevanten Kapitalinstrumente und Verbindlichkeiten
- чл. 97 Haftungskaskade
- чл. 98 Umwandlungssatz; Verordnungsermächtigung
- чл. 99 Weitere Wirkungen der Anwendung des Instruments der Beteiligung der Inhaber relevanter Kapitalinstrumente und des Instruments der Gläubigerbeteiligung
- чл. 100 Behandlung der Anteilsinhaber und der Inhaber von Instrumenten des harten Kernkapitals bei der Anwendung des Instruments der Beteiligung der Inhaber relevanter Kapitalinstrumente und des Instruments der Gläubigerbeteiligung
- чл. 101 Abwicklungsbefugnisse bei Anwendung des Instruments der Beteiligung der Inhaber relevanter Kapitalinstrumente und des Instruments der Gläubigerbeteiligung
- чл. 102 Erfordernis der Erstellung eines Restrukturierungsplans
- чл. 103 Anforderungen an den Restrukturierungsplan
- чл. 104 Bewertung und Genehmigung des Restrukturierungsplans
- чл. 105 Umsetzung des Restrukturierungsplans; spätere Überarbeitungen
- чл. 106 Zulassung zum Handel und Einbeziehung in den Handel von neu ausgegebenen Wertpapieren
- Unterabschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
- чл. 107 Übertragung
- чл. 108 Mehrfache Anwendung
- чл. 109 Einwilligung des übernehmenden Rechtsträgers
- чл. 110 Auswahl der Übertragungsgegenstände
- чл. 111 Bewertung von Angeboten; Gegenleistung; Ausgleichsverbindlichkeit
- чл. 112 Drittvergleich
- чл. 113 Wirkungen der Abwicklungsanordnung bei Übertragung
- чл. 114 Wirksamwerden der Übertragung
- чл. 115 Eintragung der Übertragung
- чл. 116 Insolvenzantragspflicht; Haftung des übernehmenden Rechtsträgers
- чл. 117 Übertragungsgegenstände, die ausländischem Recht unterliegen
- чл. 118 Erforderliche Erlaubnisse, Zulassungen und Genehmigungen; aufsichtliche Anforderungen; Mitgliedschaft in und Zugang zu Finanzmarktinfrastrukturen
- чл. 119 Inländische Erlaubnis-, Zulassungs- und Genehmigungsverfahren
- чл. 120 Besondere Vorschriften für das Verfahren nach § 2c des Kreditwesengesetzes
- чл. 121 Erlaubnisverfahren in anderen Mitgliedstaaten und Drittstaaten
- чл. 122 Mitwirkung der Abwicklungsbehörde bei Erlaubnis-, Zulassungs- oder Genehmigungsverfahren einer ausländischen Behörde
- чл. 123 Gegenseitige Unterstützung der betroffenen Rechtsträger
- чл. 124 Maßnahmen beim übertragenden Rechtsträger
- чл. 125 Maßnahmen beim übernehmenden Rechtsträger
- Unterabschnitt 2 Besondere Vorschriften für das Instrument der Unternehmensveräußerung
- чл. 126 Vermarktungsprozess; Verordnungsermächtigung
- чл. 127 Rückübertragungen
- Unterabschnitt 3 Besondere Vorschriften für das Instrument der Übertragung auf ein Brückeninstitut
- чл. 128 Verfassung des Brückeninstituts
- чл. 129 Vermarktung oder Liquidation des Brückeninstituts
- чл. 130 Vermögenslage des Brückeninstituts
- чл. 131 Rück- und Weiterübertragungen
- Unterabschnitt 4 Besondere Vorschriften für das Instrument der Übertragung auf eine Vermögensverwaltungsgesellschaft
- чл. 132 Zusätzliche Anwendungsvoraussetzungen; Verordnungsermächtigung
- чл. 133 Verfassung der Vermögensverwaltungsgesellschaft
- чл. 134 Besondere Vorschriften für die Gegenleistung
- чл. 135 Rückübertragung
- Unterabschnitt 1 Bestimmungen für den Erlass einer Abwicklungsanordnung; sonstige Verfahrensvorschriften; Rechtswirkungen
- чл. 136 Inhalt der Abwicklungsanordnung
- чл. 137 Erlass und Bekanntgabe der Abwicklungsanordnung
- чл. 138 Mitteilungspflichten bei einer Bestandsgefährdung
- чл. 139 Entscheidung der Abwicklungsbehörde
- чл. 140 Verfahrenspflichten der Abwicklungsbehörde
- чл. 141 Insolvenzfestigkeit von Abwicklungsmaßnahmen, Anfechtbarkeit
- чл. 142 Abzugsmöglichkeit
- чл. 143 Schadensersatzansprüche gegen Organmitglieder und ehemalige Organmitglieder
- чл. 144 Ausschluss bestimmter vertraglicher Bedingungen bei frühzeitigem Eingreifen und bei der Abwicklung
- Unterabschnitt 2 Inanspruchnahme von Einlagensicherungssystemen
- чл. 145 Inanspruchnahme von Einlagensicherungssystemen im Rahmen einer Abwicklung
- Unterabschnitt 3 Ausgleichszahlung für benachteiligte Anteilsinhaber, Gläubiger und Einlagensicherungssysteme; Schutzbestimmungen
- чл. 146 Vergleich mit dem Ausgang eines hypothetischen Insolvenzverfahrens; Verordnungsermächtigung
- чл. 147 Schutzbestimmungen für Anteilsinhaber und Gläubiger
- чл. 148 Schutzbestimmungen für Sozialpläne
- Unterabschnitt 4 Rechtsformwechsel
- чл. 149 Anordnung eines Rechtsformwechsels
- Teil 5 Sondervorschriften für zentrale Gegenparteien
- чл. 152a Anwendungsbereich
- чл. 152b Zuständigkeit
- чл. 152c Unabhängiger Prüfer
- чл. 152d Abwicklungsinstrumente, Anordnungsbefugnis
- чл. 152e Ausgleich des Differenzbetrags
- чл. 152f Inhalt der Abwicklungsanordnung
- чл. 152g Verfahrensvorschriften, Einlagensicherung, Sozialpläne
- чл. 152h Rechtsschutz
- чл. 152i Verordnungsermächtigung
- чл. 152j Besondere Befugnisse nach der Verordnung (EU) 2021/23
- Kapitel 1 Anerkennung von Maßnahmen der Behörden anderer Mitgliedstaaten
- чл. 153 Wirksamkeit von Krisenmanagementmaßnahmen oder Krisenpräventionsmaßnahmen anderer Mitgliedstaaten
- Abschnitt 1 Grenzüberschreitende Entscheidungsfindung und Information; Abwicklungskollegien
- чл. 154 Allgemeine Grundsätze für Entscheidungsfindungen, an denen eine Behörde oder mehrere Behörden anderer Mitgliedstaaten beteiligt sind
- чл. 155 Zuständigkeit der Abwicklungsbehörde
- чл. 156 Abwicklungskollegium
- чл. 157 Mitglieder des Abwicklungskollegiums und weitere Teilnehmer
- чл. 158 Organisation des Abwicklungskollegiums
- чл. 159 Europäische Abwicklungskollegien
- чл. 160 Informationsaustausch mit Behörden und Ministerien anderer Mitgliedstaaten
- Abschnitt 2 Gruppenabwicklung im Fall eines Tochterunternehmens, das nicht EU-Mutterunternehmen ist
- чл. 161 Übermittlung von Informationen über die Abwicklungsvoraussetzungen
- чл. 162 Vorgehen, wenn die Abwicklungsbehörde nicht die für die Gruppenabwicklung zuständige Behörde ist
- чл. 163 Vorgehen, wenn die Abwicklungsbehörde die für die Gruppenabwicklung zuständige Behörde ist
- чл. 164 Gruppenabwicklungskonzept
- чл. 165 Unverzügliche Durchführung der Maßnahmen
- Abschnitt 3 Gruppenabwicklung im Fall eines EU-Mutterunternehmens
- чл. 166 Gruppenabwicklung im Fall eines EU-Mutterunternehmens
- Kapitel 3 Beziehungen zu Drittstaaten
- чл. 167 Vereinbarungen mit Drittstaaten
- чл. 168 Zusammenarbeit mit Drittstaatsbehörden
- чл. 169 Anerkennung und Durchsetzung von Drittstaatsabwicklungsverfahren
- чл. 170 Recht auf Verweigerung der Anerkennung oder Durchsetzung von Drittstaatsabwicklungsverfahren
- чл. 171 Abwicklung von inländischen Unionszweigstellen
- Teil 7 Bußgeldvorschriften
- чл. 172 Bußgeldvorschriften
- чл. 172a Bußgeldvorschriften zur Verordnung (EU) 2021/23
- чл. 173 Zuständige Verwaltungsbehörde
- чл. 174 Vorübergehendes Tätigkeitsverbot; Bekanntmachung von Maßnahmen
- чл. 175 Beteiligung der Abwicklungsbehörde und Mitteilungen in Strafsachen
- Kapitel 1 Maßnahmen des Ausschusses
- чл. 176 Unterstützung bei Untersuchungen; Zwangsmaßnahmen
- чл. 177 Prüfungen vor Ort nach der SRM-Verordnung
- чл. 178 Vollstreckung der vom Ausschuss verhängten Geldbußen und Zwangsgelder
- Kapitel 2 Untersuchungsbefugnisse der Abwicklungsbehörde
- чл. 178a Auskunfts- und Vorlageverlangen
- чл. 178b Vornahme von Prüfungen und Prüfungen vor Ort
- Teil 9 Rechtsbehelf und Ausschluss anderer Maßnahmen
- чл. 179 Rechtsschutz
- чл. 179a Besondere Vorschriften für das Verwaltungsverfahren
- чл. 180 Unterbrechung von gerichtlichen Verfahren in Zivilsachen
- чл. 181 Haftungsbeschränkung