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Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen des Bundes und den Schutz von Verschlusssachen
Contents
- Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften
- Art. 1 Zweck und Anwendungsbereich des Gesetzes
- Art. 2 Betroffener Personenkreis
- Art. 3 Zuständigkeit
- Art. 3a Geheimschutzbeauftragte, Sabotageschutzbeauftragte
- Art. 4 Allgemeine Grundsätze zum Schutz von Verschlusssachen, Mitwirkung beim materiellen Geheimschutz
- Art. 5 Sicherheitsrisiken, sicherheitserhebliche Erkenntnisse
- Art. 6 Rechte der an der Sicherheitsüberprüfung beteiligten Personen
- Zweiter Abschnitt Überprüfungsarten und Durchführungsmaßnahmen
- Art. 7 Arten der Sicherheitsüberprüfung
- Art. 8 Einfache Sicherheitsüberprüfung
- Art. 9 Erweiterte Sicherheitsüberprüfung
- Art. 10 Erweiterte Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen
- Art. 11 Datenerhebung
- Art. 12 Maßnahmen bei den einzelnen Überprüfungsarten, Überprüfungszeitraum
- Dritter Abschnitt Verfahren
- Art. 13 Sicherheitserklärung
- Art. 14 Abschluss der Sicherheitsüberprüfung
- Art. 15 Vorläufige Zuweisung einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit
- Art. 15a Unterrichtung durch die personalverwaltende Stelle
- Art. 15b Durchgängige Anzeigepflicht
- Art. 16 Sicherheitserhebliche Erkenntnisse nach Abschluss der Sicherheitsüberprüfung
- Art. 17 Aktualisierung und Wiederholungsüberprüfung
- Vierter Abschnitt Akten über die Sicherheitsüberprüfung, Datenverarbeitung
- Art. 18 Sicherheitsakte und Sicherheitsüberprüfungsakte
- Art. 19 Aufbewahrung und Vernichtung der Unterlagen
- Art. 20 Verarbeitung personenbezogener Daten in Dateisystemen
- Art. 21 Übermittlung und Zweckbindung
- Art. 22 Berichtigen, Löschen und Einschränken der Verarbeitung personenbezogener Daten
- Art. 23 Auskunft über gespeicherte personenbezogene Daten
- Fünfter Abschnitt Sonderregelungen für den nichtöffentlichen Bereich
- Art. 24 Anwendungsbereich
- Art. 25 Zuständigkeit
- Art. 25a Meldung von sicherheitsempfindlichen Stellen in lebens- oder verteidigungswichtigen Einrichtungen
- Art. 26 Sicherheitserklärung
- Art. 27 Abschluss der Sicherheitsüberprüfung, Weitergabe sicherheitserheblicher Erkenntnisse
- Art. 27a Einsatz an sicherheitsempfindlicher Stelle
- Art. 28 Aktualisierung
- Art. 29 Übermittlung von Informationen über persönliche und arbeitsrechtliche Verhältnisse
- Art. 30 Sicherheitsakte der nichtöffentlichen Stelle
- Art. 31 Datenverarbeitung in Dateisystemen
- Sechster Abschnitt Reisebeschränkungen, Sicherheitsüberprüfungen auf Antrag ausländischer Dienststellen und Schlussvorschriften
- Art. 32 Reisebeschränkungen
- Art. 33 Sicherheitsüberprüfung auf Antrag ausländischer Dienststellen
- Art. 34 Verordnungsermächtigung
- Art. 35 Allgemeine Verwaltungsvorschriften
- Art. 36 Anwendung des Bundesdatenschutzgesetzes, Bundesverfassungsschutzgesetzes, MAD-Gesetzes und BND-Gesetzes
- Art. 36a Unabhängige Datenschutzkontrolle
- Art. 37 Strafvorschriften
- Art. 38 Bußgeldvorschriften
- Art. 39 Übergangsvorschrift