Law library and case analysis · Austria · Belgium · European Union
LAWxPERT Sign in Free account

RennwLottG · Rennwett- und Lotteriegesetz

RennwLottG Art. 60Ermächtigung

6. Sonstige Vorschriften

In forceOfficial text

Das Bundesministerium der Finanzen wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Regelungen zu erlassen über: 1.

die nähere Bestimmung der in Abschnitt II verwendeten Begriffe,

2.

Anzeigepflichten gegenüber der zuständigen Finanzbehörde,

3.

die für die Besteuerung zuständigen Finanzbehörden,

4.

die Bestimmung der für die Steuerzerlegung zuständigen Finanzbehörden,

5.

die Berechnung der Steuer,

6.

die näheren Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung und

7.

die Einzelheiten der Besteuerungsverfahren einschließlich der erforderlichen Angaben und vorzulegenden Unterlagen.