PAuswV ст. 26aEntsperrung des elektronischen Identitätsnachweises mit mobilem Endgerät
Abschnitt 8 Sperrung und Entsperrung des elektronischen Identitätsnachweises
Anstelle einer Entsperrung eines gesperrten elektronischen Identitätsnachweises mit einem mobilen Endgerät kann ein erneuter Antrag nach § 10a Absatz 1 Satz 1 des Personalausweisgesetzes gestellt werden.