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DE · PapTechAusbV 2010

Verordnung über die Berufsausbildung zum Papiertechnologen/zur Papiertechnologin

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Contents

  1. Art. 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
  2. Art. 2 Dauer der Berufsausbildung
  3. Art. 3 Struktur der Berufsausbildung
  4. Art. 4 Ausbildungsrahmenplan, Ausbildungsberufsbild
  5. Art. 5 Durchführung der Berufsausbildung
  6. Art. 6 Ziel, Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkt der Abschlussprüfung
  7. Art. 7 Inhalt von Teil 1 der Abschlussprüfung
  8. Art. 8 Prüfungsbereiche von Teil 1 der Abschlussprüfung
  9. Art. 9 Prüfungsbereich „Steuern und Regeln von Anlagen zur Aufbereitung von Roh-, Faser- und Hilfsstoffen sowie Qualitätssicherung“
  10. Art. 10 Prüfungsbereich „Aufbereiten von Roh-, Faser- und Hilfsstoffen sowie Instandhaltung“
  11. Art. 11 Inhalt von Teil 2 der Abschlussprüfung
  12. Art. 12 Prüfungsbereiche von Teil 2 der Abschlussprüfung
  13. Art. 13 Prüfungsbereich „Bedienen von Anlagen zur Herstellung von Papier, Karton, Pappe und Zellstoff“
  14. Art. 14 Prüfungsbereich „Steuern und Regeln von Anlagen zur Herstellung von Papier, Karton, Pappe und Zellstoff“
  15. Art. 15 Prüfungsbereich „Durchführen einer betrieblichen Aufgabe“
  16. Art. 16 Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“
  17. Art. 17 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung
  18. Art. 18 Mündliche Ergänzungsprüfung in der Abschlussprüfung
  19. Art. 19 Übergangsregelung