DE · PapTechAusbV 2010
Verordnung über die Berufsausbildung zum Papiertechnologen/zur Papiertechnologin
Inhoud
- Art. 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
- Art. 2 Dauer der Berufsausbildung
- Art. 3 Struktur der Berufsausbildung
- Art. 4 Ausbildungsrahmenplan, Ausbildungsberufsbild
- Art. 5 Durchführung der Berufsausbildung
- Art. 6 Ziel, Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkt der Abschlussprüfung
- Art. 7 Inhalt von Teil 1 der Abschlussprüfung
- Art. 8 Prüfungsbereiche von Teil 1 der Abschlussprüfung
- Art. 9 Prüfungsbereich „Steuern und Regeln von Anlagen zur Aufbereitung von Roh-, Faser- und Hilfsstoffen sowie Qualitätssicherung“
- Art. 10 Prüfungsbereich „Aufbereiten von Roh-, Faser- und Hilfsstoffen sowie Instandhaltung“
- Art. 11 Inhalt von Teil 2 der Abschlussprüfung
- Art. 12 Prüfungsbereiche von Teil 2 der Abschlussprüfung
- Art. 13 Prüfungsbereich „Bedienen von Anlagen zur Herstellung von Papier, Karton, Pappe und Zellstoff“
- Art. 14 Prüfungsbereich „Steuern und Regeln von Anlagen zur Herstellung von Papier, Karton, Pappe und Zellstoff“
- Art. 15 Prüfungsbereich „Durchführen einer betrieblichen Aufgabe“
- Art. 16 Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“
- Art. 17 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung
- Art. 18 Mündliche Ergänzungsprüfung in der Abschlussprüfung
- Art. 19 Übergangsregelung