DE · PapTechAusbV 2010
Verordnung über die Berufsausbildung zum Papiertechnologen/zur Papiertechnologin
Съдържание
- чл. 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
- чл. 2 Dauer der Berufsausbildung
- чл. 3 Struktur der Berufsausbildung
- чл. 4 Ausbildungsrahmenplan, Ausbildungsberufsbild
- чл. 5 Durchführung der Berufsausbildung
- чл. 6 Ziel, Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkt der Abschlussprüfung
- чл. 7 Inhalt von Teil 1 der Abschlussprüfung
- чл. 8 Prüfungsbereiche von Teil 1 der Abschlussprüfung
- чл. 9 Prüfungsbereich „Steuern und Regeln von Anlagen zur Aufbereitung von Roh-, Faser- und Hilfsstoffen sowie Qualitätssicherung“
- чл. 10 Prüfungsbereich „Aufbereiten von Roh-, Faser- und Hilfsstoffen sowie Instandhaltung“
- чл. 11 Inhalt von Teil 2 der Abschlussprüfung
- чл. 12 Prüfungsbereiche von Teil 2 der Abschlussprüfung
- чл. 13 Prüfungsbereich „Bedienen von Anlagen zur Herstellung von Papier, Karton, Pappe und Zellstoff“
- чл. 14 Prüfungsbereich „Steuern und Regeln von Anlagen zur Herstellung von Papier, Karton, Pappe und Zellstoff“
- чл. 15 Prüfungsbereich „Durchführen einer betrieblichen Aufgabe“
- чл. 16 Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“
- чл. 17 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung
- чл. 18 Mündliche Ergänzungsprüfung in der Abschlussprüfung
- чл. 19 Übergangsregelung