DE · OpfBG
Gesetz über die Bundesbeauftragte oder den Bundesbeauftragten für die Opfer der SED-Diktatur beim Deutschen Bundestag
Contents
- Art. 1 Stellung, Aufgaben und Befugnisse
- Art. 2 Berichtspflichten
- Art. 3 Anrufung der oder des Opferbeauftragten
- Art. 4 Zusammenarbeit mit öffentlichen und nichtöffentlichen Stellen
- Art. 5 Wahl der oder des Opferbeauftragten und Amtszeit
- Art. 6 Rechtsstellung der oder des Opferbeauftragten
- Art. 7 Verschwiegenheitspflicht, Berufsbeschränkung
- Art. 8 Sitz der oder des Opferbeauftragten, Beschäftigte, Haushalt
- Art. 9 Amtsbezüge, Versorgung