DE · OpfBG
Gesetz über die Bundesbeauftragte oder den Bundesbeauftragten für die Opfer der SED-Diktatur beim Deutschen Bundestag
Съдържание
- чл. 1 Stellung, Aufgaben und Befugnisse
- чл. 2 Berichtspflichten
- чл. 3 Anrufung der oder des Opferbeauftragten
- чл. 4 Zusammenarbeit mit öffentlichen und nichtöffentlichen Stellen
- чл. 5 Wahl der oder des Opferbeauftragten und Amtszeit
- чл. 6 Rechtsstellung der oder des Opferbeauftragten
- чл. 7 Verschwiegenheitspflicht, Berufsbeschränkung
- чл. 8 Sitz der oder des Opferbeauftragten, Beschäftigte, Haushalt
- чл. 9 Amtsbezüge, Versorgung