MilchPQV · Verordnung über Qualitätsanforderungen an Milchprodukte
MilchPQV Art. 45Weitere bei eingedickter Milch und Trockenmilch verwendbare Lebensmittel und Stoffe
Unterabschnitt 1 Anforderungen an die Herstellung
Zur Herstellung von eingedickter Milch und Trockenmilch dürfen zugesetzt werden: 1.
Vitamine und Mineralstoffe gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1925/2006;
2.
Lebensmittelenzyme;
3.
Lebensmittelzusatzstoffe;
4.
Laktase.
Satz 1 Nummer 1 gilt vorbehaltlich des § 1a des Gesetzes über den Übergang auf das neue Lebensmittel- und Futtermittelrecht.