MilchPQV · Verordnung über Qualitätsanforderungen an Milchprodukte
MilchPQV Art. 46Analysemethoden
Unterabschnitt 1 Anforderungen an die Herstellung
(1) Werden die in der Anlage 7 bezeichneten Eigenschaften geprüft, sind die dort bezeichneten Analysemethoden zu verwenden.
(2) Steht nach der Anlage 7 mehr als eine Analysemethode zur Verfügung, ist die angewandte Analysemethode in dem Prüfbericht über die Analyse anzugeben.