Law library and case analysis · Austria · Belgium · European Union
LAWxPERT Sign in Free account

LwAltschG · Gesetz zur Änderung der Regelungen über Altschulden landwirtschaftlicher Unternehmen

LwAltschG Art. 10Vermögensauseinandersetzung

Teil 3 Vorzeitige Ablösung der landwirtschaftlichen Altschulden

In forceOfficial text

(1) Der den Ablösebetrag nach § 7 übersteigende Teil der landwirtschaftlichen Altschulden steht für die Vermögensauseinandersetzung in der Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaft, aus der der Kreditnehmer hervorgegangen ist, nicht zur Verfügung.

(2) Der den Ablösebetrag nach § 7 übersteigende Teil der landwirtschaftlichen Altschulden verbleibt in einer Rücklage, die nur zum Ausgleich von Verlusten oder zur Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln verwendet werden darf.