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HRG · Hochschulrahmengesetz

HRG Art. 44Einstellungsvoraussetzungen für Professorinnen und Professoren

2. Abschnitt Wissenschaftliches und künstlerisches Personal

In forceOfficial text

Einstellungsvoraussetzungen für Professorinnen und Professoren sind neben den allgemeinen dienstrechtlichen Voraussetzungen grundsätzlich 1.

ein abgeschlossenes Hochschulstudium,

2.

pädagogische Eignung,

3.

besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch die Qualität einer Promotion nachgewiesen wird, oder besondere Befähigung zu künstlerischer Arbeit und

4.

darüber hinaus je nach den Anforderungen der Stelle a)

zusätzliche wissenschaftliche Leistungen,

b) zusätzliche künstlerische Leistungen oder

c) besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden in einer mehrjährigen beruflichen Praxis.