Law library and case analysis · Austria · Belgium · European Union
LAWxPERT Sign in Free account

HebStPrV · Studien- und Prüfungsverordnung für Hebammen

HebStPrV Art. 24Gegenstand des mündlichen Teils der staatlichen Prüfung

Abschnitt 3 Mündlicher Teil der staatlichen Prüfung

In forceOfficial text

(1) Gegenstand des mündlichen Teils der staatlichen Prüfung sind Kompetenzen in den folgenden Kompetenzbereichen der Anlage 1: 1.

Kompetenzbereich IV,

2.

Kompetenzbereich V und

3.

Kompetenzbereich VI.

Im mündlichen Teil der staatlichen Prüfung werden Bezüge zum Kompetenzbereich I der Anlage 1 hergestellt.

(2) Die Prüfungsaufgaben werden auf Vorschlag der Hochschule durch die Vorsitzenden des Prüfungsausschusses bestimmt.