DE · 14. ProdSV
Vierzehnte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz
Contents
- Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
- Art. 1 Anwendungsbereich
- Art. 2 Begriffsbestimmungen
- Art. 3 Bereitstellung auf dem Markt und Inbetriebnahme
- Art. 4 Konformitätsvermutung
- Abschnitt 2 Pflichten der Wirtschaftsakteure
- Art. 5 Allgemeine Pflichten des Herstellers
- Art. 6 Besondere Kennzeichnungs- und Informationspflichten des Herstellers
- Art. 7 Bevollmächtigter des Herstellers
- Art. 8 Pflichten des Einführers
- Art. 9 Pflichten des Händlers
- Art. 10 Einführer oder Händler als Hersteller
- Art. 11 Angabe der Wirtschaftsakteure
- Abschnitt 3 Konformitätsbewertung
- Art. 12 Einstufung von Druckgeräten
- Art. 13 Konformitätsbewertungsverfahren
- Art. 14 Europäische Werkstoffzulassung
- Art. 15 CE-Kennzeichnung
- Abschnitt 4 Notifizierung von anerkannten unabhängigen Prüfstellen und Betreiberprüfstellen als Konformitätsbewertungsstellen
- Art. 16 Anerkannte unabhängige Prüfstellen
- Art. 17 Betreiberprüfstellen
- Abschnitt 5 Notfallverfahren
- Art. 17a Anwendung der Notfallverfahren
- Art. 17b Priorisierung der Konformitätsbewertung von als krisenrelevante Waren eingestuften Druckgeräten und Baugruppen
- Art. 17c Ausnahme von den Konformitätsbewertungsverfahren, bei denen die Einschaltung einer notifizierten Stelle vorgeschrieben ist
- Art. 17d Konformitätsvermutung auf der Grundlage von Normen oder gemeinsamen Spezifikationen
- Art. 17e Priorisierung der Marktüberwachungstätigkeiten und gegenseitige Unterstützung der Behörden
- Abschnitt 6 Marktüberwachung
- Art. 18 Korrekturmaßnahmen der Wirtschaftsakteure
- Art. 19 Vorläufige Maßnahmen der Marktüberwachungsbehörde
- Art. 20 Konforme Druckgeräte oder Baugruppen, die ein Risiko darstellen
- Art. 21 Formale Nichtkonformität
- Abschnitt 7 Ordnungswidrigkeiten und Schlussbestimmungen
- Art. 22 Ordnungswidrigkeiten
- Art. 23 Übergangsvorschriften
- Art. 24 Inkrafttreten, Außerkrafttreten