DE · 14. ProdSV
Vierzehnte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz
Съдържание
- Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
- чл. 1 Anwendungsbereich
- чл. 2 Begriffsbestimmungen
- чл. 3 Bereitstellung auf dem Markt und Inbetriebnahme
- чл. 4 Konformitätsvermutung
- Abschnitt 2 Pflichten der Wirtschaftsakteure
- чл. 5 Allgemeine Pflichten des Herstellers
- чл. 6 Besondere Kennzeichnungs- und Informationspflichten des Herstellers
- чл. 7 Bevollmächtigter des Herstellers
- чл. 8 Pflichten des Einführers
- чл. 9 Pflichten des Händlers
- чл. 10 Einführer oder Händler als Hersteller
- чл. 11 Angabe der Wirtschaftsakteure
- Abschnitt 3 Konformitätsbewertung
- чл. 12 Einstufung von Druckgeräten
- чл. 13 Konformitätsbewertungsverfahren
- чл. 14 Europäische Werkstoffzulassung
- чл. 15 CE-Kennzeichnung
- Abschnitt 4 Notifizierung von anerkannten unabhängigen Prüfstellen und Betreiberprüfstellen als Konformitätsbewertungsstellen
- чл. 16 Anerkannte unabhängige Prüfstellen
- чл. 17 Betreiberprüfstellen
- Abschnitt 5 Notfallverfahren
- чл. 17a Anwendung der Notfallverfahren
- чл. 17b Priorisierung der Konformitätsbewertung von als krisenrelevante Waren eingestuften Druckgeräten und Baugruppen
- чл. 17c Ausnahme von den Konformitätsbewertungsverfahren, bei denen die Einschaltung einer notifizierten Stelle vorgeschrieben ist
- чл. 17d Konformitätsvermutung auf der Grundlage von Normen oder gemeinsamen Spezifikationen
- чл. 17e Priorisierung der Marktüberwachungstätigkeiten und gegenseitige Unterstützung der Behörden
- Abschnitt 6 Marktüberwachung
- чл. 18 Korrekturmaßnahmen der Wirtschaftsakteure
- чл. 19 Vorläufige Maßnahmen der Marktüberwachungsbehörde
- чл. 20 Konforme Druckgeräte oder Baugruppen, die ein Risiko darstellen
- чл. 21 Formale Nichtkonformität
- Abschnitt 7 Ordnungswidrigkeiten und Schlussbestimmungen
- чл. 22 Ordnungswidrigkeiten
- чл. 23 Übergangsvorschriften
- чл. 24 Inkrafttreten, Außerkrafttreten