GiMedAusbV Art. 9Prüfungsbereiche
Abschnitt 2 Zwischenprüfung
Die Zwischenprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt: 1.
„Immersive Medienprodukte in Entwicklungsumgebungen vorbereiten und erstellen“ und
2.
„3D-Modelle und Medienprodukte erstellen“.