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Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Modernisierung der Wärmeversorgung in Gebäuden
Contents
- Teil 1 Allgemeiner Teil
- Art. 1 Zweck und Ziel
- Art. 2 Anwendungsbereich
- Art. 3 Begriffsbestimmungen
- Art. 4 Vorbildfunktion der öffentlichen Hand
- Art. 5 Grundsatz der Wirtschaftlichkeit
- Art. 6 Verordnungsermächtigung zur Verteilung der Betriebskosten und zu Abrechnungs- und Verbrauchsinformationen
- Art. 6a Verordnungsermächtigung zur Versorgung mit Fernkälte
- Art. 7 Regeln der Technik
- Art. 8 Verantwortliche
- Art. 9 Länderregelung
- Art. 9a Evaluation
- Abschnitt 1 Allgemeiner Teil
- Art. 10 Grundsatz und Niedrigstenergiegebäude
- Art. 11 Mindestwärmeschutz
- Art. 12 Wärmebrücken
- Art. 13 Dichtheit
- Art. 14 Sommerlicher Wärmeschutz
- Unterabschnitt 1 Wohngebäude
- Art. 15 Gesamtenergiebedarf
- Art. 16 Baulicher Wärmeschutz
- Art. 17 Aneinandergereihte Bebauung
- Unterabschnitt 2 Nichtwohngebäude
- Art. 18 Gesamtenergiebedarf
- Art. 19 Baulicher Wärmeschutz
- Abschnitt 3 Berechnungsgrundlagen und -verfahren
- Art. 20 Berechnung des Jahres-Primärenergiebedarfs eines Wohngebäudes
- Art. 21 Berechnung des Jahres-Primärenergiebedarfs eines Nichtwohngebäudes
- Art. 22 Primärenergiefaktoren
- Art. 23 Anrechnung von Strom aus erneuerbaren Energien
- Art. 24 Einfluss von Wärmebrücken
- Art. 25 Berechnungsrandbedingungen
- Art. 26 Prüfung der Dichtheit eines Gebäudes
- Art. 27 Gemeinsame Heizungsanlage für mehrere Gebäude
- Art. 28 Anrechnung mechanisch betriebener Lüftungsanlagen
- Art. 29 Berechnung des Jahres-Primärenergiebedarfs und des Transmissionswärmeverlustes bei aneinandergereihter Bebauung von Wohngebäuden
- Art. 30 Zonenweise Berücksichtigung von Energiebedarfsanteilen bei einem zu errichtenden Nichtwohngebäude
- Art. 31 Vereinfachtes Nachweisverfahren für ein zu errichtendes Wohngebäude
- Art. 32 Vereinfachtes Berechnungsverfahren für ein zu errichtendes Nichtwohngebäude
- Art. 33 Andere Berechnungsverfahren
- Abschnitt 1 Allgemeine Anforderungen an bestehende Gebäude
- Art. 34 Aufrechterhaltung der energetischen Qualität; entgegenstehende Rechtsvorschriften
- Art. 35 Nachrüstung eines bestehenden Gebäudes
- Art. 36 Anforderungen an ein bestehendes Gebäude bei Änderung
- Art. 37 Berechnung des Wärmedurchgangskoeffizienten
- Art. 38 Energetische Bewertung eines bestehenden Gebäudes
- Art. 39 Anforderungen an ein bestehendes Gebäude bei Erweiterung und Ausbau
- Abschnitt 3 Modernisierung der Wärmeversorgung in Gebäuden
- Art. 42 Grundsatz
- Art. 42a Grüngas-/Grünheizölquote
- Art. 43 Einbau einer Heizungsanlage, die mit Gas, Heizöl oder Flüssiggas beschickt wird
- Art. 44 Einbau einer solarthermischen Anlage
- Art. 45 Einbau einer Heizungsanlage zur Nutzung fester Biomasse
- Art. 46 Einbau einer Stromdirektheizung
- Abschnitt 1 Gebäudeautomation
- Art. 56 Gebäudeautomatisierung und Gebäudesteuerung
- Unterabschnitt 1 Veränderungsverbot
- Art. 57 Verbot von Veränderungen; entgegenstehende Rechtsvorschriften
- Unterabschnitt 2 Betreiberpflichten
- Art. 58 Betriebsbereitschaft
- Art. 59 Sachgerechte Bedienung
- Art. 60 Wartung und Instandhaltung
- Art. 60a Prüfung und Optimierung von Wärmepumpen
- Art. 60b Prüfung und Optimierung älterer Heizungsanlagen
- Art. 60c Hydraulischer Abgleich und weitere Maßnahmen zur Heizungsoptimierung
- Unterabschnitt 1 Verteilungseinrichtungen und Warmwasseranlagen
- Art. 61 Verringerung und Abschaltung der Wärmezufuhr sowie Ein- und Ausschaltung elektrischer Antriebe
- Art. 62 Wasserheizung, die ohne Wärmeübertrager an eine Nah- oder Fernwärmeversorgung angeschlossen ist
- Art. 63 Raumweise Regelung der Raumtemperatur
- Art. 64 Umwälzpumpe, Zirkulationspumpe
- Unterabschnitt 2 Klimaanlagen und sonstige Anlagen der Raumlufttechnik
- Art. 65 Begrenzung der elektrischen Leistung
- Art. 66 Regelung der Be- und Entfeuchtung
- Art. 67 Regelung der Volumenströme
- Art. 68 Wärmerückgewinnung
- Unterabschnitt 3 Wärmedämmung von Rohrleitungen und Armaturen
- Art. 69 Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen sowie Armaturen
- Art. 70 Kälteverteilungs- und Kaltwasserleitungen sowie Armaturen
- Abschnitt 4 Energetische Inspektion von Klimaanlagen
- Art. 74 Betreiberpflicht
- Art. 75 Durchführung und Umfang der Inspektion
- Art. 76 Zeitpunkt der Inspektion
- Art. 77 Fachkunde des Inspektionspersonals
- Art. 78 Inspektionsbericht; Registriernummern
- Teil 5 Energieausweise
- Art. 79 Grundsätze des Energieausweises
- Art. 80 Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen
- Art. 81 Energiebedarfsausweis
- Art. 82 Energieverbrauchsausweis
- Art. 83 Ermittlung und Bereitstellung von Daten
- Art. 84 Empfehlungen für die Verbesserung der Energieeffizienz
- Art. 85 Angaben im Energieausweis
- Art. 86 Energieeffizienzklasse eines Wohngebäudes
- Art. 87 Pflichtangaben in einer Immobilienanzeige
- Art. 88 Ausstellungsberechtigung für Energieausweise
- Teil 6 Finanzielle Förderung der Nutzung erneuerbarer Energien für die Erzeugung von Wärme oder Kälte und von Energieeffizienzmaßnahmen
- Art. 89 Fördermittel
- Art. 90 Geförderte Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien
- Art. 91 Verhältnis zu den Anforderungen an ein Gebäude
- Teil 7 Vollzug
- Art. 92 Erfüllungserklärung
- Art. 93 Pflichtangaben in der Erfüllungserklärung
- Art. 94 Verordnungsermächtigung
- Art. 95 Behördliche Befugnisse
- Art. 96 Private Nachweise
- Art. 97 Aufgaben des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers
- Art. 98 Registriernummer
- Art. 99 Stichprobenkontrollen von Energieausweisen und Inspektionsberichten über Klimaanlagen
- Art. 100 Nicht personenbezogene Auswertung von Daten
- Art. 101 Verordnungsermächtigung; Erfahrungsberichte der Länder
- Art. 102 Befreiungen
- Art. 103 Innovationsklausel
- Teil 8 Besondere Gebäude, Bußgeldvorschriften, Anschluss- und Benutzungszwang
- Art. 104 Kleine Gebäude und Gebäude aus Raumzellen
- Art. 105 Baudenkmäler und sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz
- Art. 106 Gemischt genutzte Gebäude
- Art. 107 Wärmeversorgung im Quartier
- Art. 108 Bußgeldvorschriften
- Art. 109 Anschluss- und Benutzungszwang
- Teil 9 Übergangsvorschriften
- Art. 110 Anforderungen an Anlagen der Heizungs-, Kühl- und Raumlufttechnik sowie der Warmwasserversorgung und an Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien
- Art. 111 Allgemeine Übergangsvorschriften
- Art. 112 Übergangsvorschriften für Energieausweise
- Art. 113 Übergangsvorschriften für Aussteller von Energieausweisen
- Art. 114 Übergangsvorschrift über die vorläufige Wahrnehmung von Vollzugsaufgaben der Länder durch das Deutsche Institut für Bautechnik