GModG · Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Modernisierung der Wärmeversorgung in Gebäuden
GModG Art. 59Sachgerechte Bedienung
Unterabschnitt 2 Betreiberpflichten
Eine Anlage und Einrichtung der Heizungs-, Kühl- oder Raumlufttechnik oder der Warmwasserversorgung ist vom Betreiber sachgerecht zu bedienen.