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DE · GAPDZV

Verordnung zur Durchführung der GAP-Direktzahlungen

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Contents

  1. Teil 1 Allgemeine Bestimmungen
  2. Art. 1 Anwendungsbereich
  3. Art. 2 Bagatellgrenzen
  4. Abschnitt 1 Horizontale Begriffsbestimmungen
  5. Art. 3 Landwirtschaftliche Tätigkeit
  6. Art. 4 Landwirtschaftliche Fläche
  7. Art. 5 Ackerland
  8. Art. 6 Dauerkulturen
  9. Art. 7 Dauergrünland
  10. Art. 8 Aktiver Betriebsinhaber
  11. Art. 9 Weitere Anforderung an Junglandwirtinnen und Junglandwirte
  12. Art. 10 Angaben nach § 33 Absatz 1 Satz 2 des GAP-Direktzahlungen-Gesetzes
  13. Abschnitt 2 Förderfähige Fläche für die Direktzahlungen
  14. Art. 11 Förderfähige Fläche
  15. Art. 12 Hauptsächliche Nutzung für eine landwirtschaftliche Tätigkeit
  16. Art. 13 Verfügbarkeit der förderfähigen Flächen
  17. Abschnitt 1 Junglandwirte-Einkommensstützung
  18. Art. 14 Junglandwirte-Einkommensstützung
  19. Abschnitt 2 Öko-Regelungen
  20. Art. 15 Mittel für die Öko-Regelungen
  21. Art. 16 Geplante Einheitsbeträge für die Öko-Regelungen
  22. Art. 17 Weitere Vorschriften für die Öko-Regelungen; Subdelegation
  23. Unterabschnitt 1 Zahlung für Mutterschafe und -ziegen
  24. Art. 18 Geplante Einheitsbeträge für die Zahlung für Mutterschafe und -ziegen
  25. Art. 19 Mindestzahl von Tieren sowie Voraussetzungen für die Zahlung für Mutterschafe und -ziegen
  26. Unterabschnitt 2 Zahlung für Mutterkühe
  27. Art. 20 Geplante Einheitsbeträge für die Zahlung für Mutterkühe
  28. Art. 21 Mindestzahl von Tieren sowie Voraussetzungen für die Zahlung für Mutterkühe
  29. Abschnitt 4 Anpassung von nach dem GAP-Direktzahlungen-Gesetz geplanten Höchsteinheitsbeträgen
  30. Art. 21a Anpassung von nach dem GAP-Direktzahlungen-Gesetz geplanten Höchsteinheitsbeträgen für das Antragsjahr 2023
  31. Teil 4 Tatsächliche Einheitsbeträge
  32. Art. 22 Grundsätze für die Berechnung der tatsächlichen Einheitsbeträge
  33. Art. 23 Berechnung vorläufiger Einheitsbeträge
  34. Art. 24 Berechnung von Restmitteln
  35. Art. 25 Anpassung von vorläufigen Einheitsbeträgen durch Verwendung von Restmitteln
  36. Art. 26 Anpassung von vorläufigen Einheitsbeträgen zur Vermeidung negativer Abweichungen zwischen geplanten und tatsächlichen Einheitsbeträgen
  37. Teil 5 Weitere Bestimmung
  38. Art. 27 Höhere Gewalt und außergewöhnliche Umstände
  39. Teil 6 Schlussbestimmungen
  40. Art. 28 Anwendungsbestimmungen
  41. Art. 29 Inkrafttreten