DE · GAPDZV
Verordnung zur Durchführung der GAP-Direktzahlungen
Съдържание
- Teil 1 Allgemeine Bestimmungen
- чл. 1 Anwendungsbereich
- чл. 2 Bagatellgrenzen
- Abschnitt 1 Horizontale Begriffsbestimmungen
- чл. 3 Landwirtschaftliche Tätigkeit
- чл. 4 Landwirtschaftliche Fläche
- чл. 5 Ackerland
- чл. 6 Dauerkulturen
- чл. 7 Dauergrünland
- чл. 8 Aktiver Betriebsinhaber
- чл. 9 Weitere Anforderung an Junglandwirtinnen und Junglandwirte
- чл. 10 Angaben nach § 33 Absatz 1 Satz 2 des GAP-Direktzahlungen-Gesetzes
- Abschnitt 2 Förderfähige Fläche für die Direktzahlungen
- чл. 11 Förderfähige Fläche
- чл. 12 Hauptsächliche Nutzung für eine landwirtschaftliche Tätigkeit
- чл. 13 Verfügbarkeit der förderfähigen Flächen
- Abschnitt 1 Junglandwirte-Einkommensstützung
- чл. 14 Junglandwirte-Einkommensstützung
- Abschnitt 2 Öko-Regelungen
- чл. 15 Mittel für die Öko-Regelungen
- чл. 16 Geplante Einheitsbeträge für die Öko-Regelungen
- чл. 17 Weitere Vorschriften für die Öko-Regelungen; Subdelegation
- Unterabschnitt 1 Zahlung für Mutterschafe und -ziegen
- чл. 18 Geplante Einheitsbeträge für die Zahlung für Mutterschafe und -ziegen
- чл. 19 Mindestzahl von Tieren sowie Voraussetzungen für die Zahlung für Mutterschafe und -ziegen
- Unterabschnitt 2 Zahlung für Mutterkühe
- чл. 20 Geplante Einheitsbeträge für die Zahlung für Mutterkühe
- чл. 21 Mindestzahl von Tieren sowie Voraussetzungen für die Zahlung für Mutterkühe
- Abschnitt 4 Anpassung von nach dem GAP-Direktzahlungen-Gesetz geplanten Höchsteinheitsbeträgen
- чл. 21a Anpassung von nach dem GAP-Direktzahlungen-Gesetz geplanten Höchsteinheitsbeträgen für das Antragsjahr 2023
- Teil 4 Tatsächliche Einheitsbeträge
- чл. 22 Grundsätze für die Berechnung der tatsächlichen Einheitsbeträge
- чл. 23 Berechnung vorläufiger Einheitsbeträge
- чл. 24 Berechnung von Restmitteln
- чл. 25 Anpassung von vorläufigen Einheitsbeträgen durch Verwendung von Restmitteln
- чл. 26 Anpassung von vorläufigen Einheitsbeträgen zur Vermeidung negativer Abweichungen zwischen geplanten und tatsächlichen Einheitsbeträgen
- Teil 5 Weitere Bestimmung
- чл. 27 Höhere Gewalt und außergewöhnliche Umstände
- Teil 6 Schlussbestimmungen
- чл. 28 Anwendungsbestimmungen
- чл. 29 Inkrafttreten