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Gesetz zur Beschleunigung und Vereinfachung des Erwerbs von Anteilen an sowie Risikopositionen von Unternehmen des Finanzsektors durch den Fonds „Finanzmarktstabilisierungsfonds – FMS“ und der Realwirtschaft durch den Fonds „Wirtschaftsstabilisierungsfonds – WSF“
Contents
- Art. 1 Begriffsbestimmungen
- Art. 2 Anwendungsbereich
- Art. 3 Verpflichtungserklärung bei Aktiengesellschaften
- Art. 4 Verpflichtungserklärung bei anderen Rechtsformen
- Art. 5 Ausgestaltung der Aktien
- Art. 6 Hauptversammlung
- Art. 7 Kapitalerhöhung gegen Einlagen und Kapitalherabsetzung
- Art. 7a Bedingtes Kapital
- Art. 7b Schaffung eines genehmigten Kapitals durch die Hauptversammlung
- Art. 7c Eintragung von Hauptversammlungsbeschlüssen
- Art. 7d Ausschluss der aktienrechtlichen Vorschriften über verbundene Unternehmen
- Art. 7e Kapitalmaßnahmen durch Dritte im Zusammenhang mit einer Stabilisierungsmaßnahme
- Art. 7f Zusammenhang mit Stabilisierungsmaßnahmen
- Art. 8 Genussrechte und nachrangige Schuldverschreibungen
- Art. 9 Sinngemäße Anwendung bei Kommanditgesellschaften auf Aktien, Europäischen Gesellschaften (SE) und Genossenschaften
- Art. 9a Vorgaben für Stabilisierungsmaßnahmen bei als GmbH verfassten Unternehmen
- Art. 9b GmbH & Co. KG und KG
- Art. 10 Stille Gesellschaft
- Art. 11 Keine Informationspflicht gegenüber dem Wirtschaftsausschuss
- Art. 12 Keine Mitteilungspflicht für wesentliche Beteiligung
- Art. 13 Keine Anzeigepflicht für bedeutende Beteiligung
- Art. 14 Wertpapiererwerbs- und Übernahmeangebote; Ausschluss von Minderheitsaktionären
- Art. 15 Keine Börsenzulassung
- Art. 16 Wettbewerbsrecht
- Art. 17 Anfechtung, Gesellschafterdarlehen und wirtschaftlich vergleichbare Forderungen, verdeckte Sacheinlage
- Art. 18 Keine Kündigung bei Übernahme einer Beteiligung
- Art. 19 Veränderung und Beendigung von Rekapitalisierungsmaßnahmen
- Art. 20 Erwerb von Risikopositionen