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Gesetz über die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland
Contents
- Erster Abschnitt Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland
- Art. 1 Allgemeine Wahlrechtsgrundsätze
- Art. 2 Wahlsystem, Sitzverteilung
- Art. 3 Gliederung des Wahlgebietes
- Art. 4 Geltung des Bundeswahlgesetzes
- Art. 5 Wahlorgane
- Art. 6 Wahlrecht, Ausübung des Wahlrechts
- Art. 6a Ausschluss vom Wahlrecht
- Art. 6b Wählbarkeit
- Art. 6c Verbot der mehrfachen Bewerbung zur Wahl
- Art. 7 Wahltag
- Art. 8 Wahlvorschlagsrecht
- Art. 9 Inhalt und Form der Wahlvorschläge
- Art. 10 Aufstellung der Wahlvorschläge
- Art. 11 Einreichung der Wahlvorschläge, Erklärung über die Verbindung von Listen für einzelne Länder
- Art. 12 Änderung und Zurücknahme von Wahlvorschlägen
- Art. 13 Beseitigung von Mängeln
- Art. 14 Zulassung der Wahlvorschläge, Entscheidung über die Verbindung von Listen für einzelne Länder
- Art. 15 Stimmzettel
- Art. 16 Stimmabgabe
- Art. 17 Wahlgeräte
- Art. 18 Feststellung des Wahlergebnisses
- Art. 19 Benachrichtigung der gewählten Bewerber
- Art. 20 Unterrichtung über das Wahlergebnis
- Zweiter Abschnitt Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft im Europäischen Parlament
- Art. 21 Erwerb der Mitgliedschaft im Europäischen Parlament
- Art. 22 Ende und Verlust der Mitgliedschaft im Europäischen Parlament
- Art. 23 Entscheidung über den Verlust der Mitgliedschaft
- Art. 24 Berufung von Listennachfolgern
- Dritter Abschnitt Schlußbestimmungen
- Art. 25 Wahlkosten, Wahlordnung
- Art. 26 Wahlprüfung und Anfechtung
- Art. 27
- Art. 28 Staatliche Mittel für sonstige politische Vereinigungen
- Art. 29 Übergangsregelung
- Art. 30