Law library and case analysis · Austria · Belgium · European Union
LAWxPERT Sign in Free account

EntgTranspG · Gesetz zur Förderung der Entgelttransparenz zwischen Frauen und Männern

EntgTranspG Art. 2Anwendungsbereich

Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen

In forceOfficial text

(1) Dieses Gesetz gilt für das Entgelt von Beschäftigten nach § 5 Absatz 2, die bei Arbeitgebern nach § 5 Absatz 3 beschäftigt sind, soweit durch dieses Gesetz nichts anderes bestimmt wird.

(2) Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz bleibt unberührt. Ebenfalls unberührt bleiben sonstige Benachteiligungsverbote und Gebote der Gleichbehandlung sowie öffentlich-rechtliche Vorschriften, die dem Schutz oder der Förderung bestimmter Personengruppen dienen.