EntgTranspG · Gesetz zur Förderung der Entgelttransparenz zwischen Frauen und Männern
EntgTranspG Art. 1Ziel des Gesetzes
Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
Ziel des Gesetzes ist es, das Gebot des gleichen Entgelts für Frauen und Männer bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit durchzusetzen.