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Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln
Contents
- Erster Abschnitt Begriffsbestimmungen
- Art. 1 Betäubungsmittel
- Art. 2 Sonstige Begriffe
- Zweiter Abschnitt Erlaubnis und Erlaubnisverfahren
- Art. 3 Erlaubnis zum Verkehr mit Betäubungsmitteln
- Art. 4 Ausnahmen von der Erlaubnispflicht
- Art. 5 Versagung der Erlaubnis
- Art. 6 Sachkenntnis
- Art. 7 Antrag
- Art. 8 Entscheidung
- Art. 9 Beschränkungen, Befristung, Bedingungen und Auflagen
- Art. 10 Rücknahme und Widerruf
- Art. 10a Erlaubnis für den Betrieb von Drogenkonsumräumen
- Art. 10b Erlaubnis für die Durchführung von Modellvorhaben zu Substanzanalysen
- Dritter Abschnitt Pflichten im Betäubungsmittelverkehr
- Art. 11 Einfuhr, Ausfuhr und Durchfuhr
- Art. 12 Abgabe und Erwerb
- Art. 13 Verschreibung und Abgabe auf Verschreibung
- Art. 14 Kennzeichnung und Werbung
- Art. 15 Sicherungsmaßnahmen
- Art. 16 Vernichtung
- Art. 17 Aufzeichnungen
- Art. 18 Meldungen
- Vierter Abschnitt Überwachung
- Art. 19 Durchführende Behörde
- Art. 20 Besondere Ermächtigung für den Spannungs- oder Verteidigungsfall
- Art. 21 Mitwirkung anderer Behörden
- Art. 22 Überwachungsmaßnahmen
- Art. 23 Probenahme
- Art. 24 Duldungs- und Mitwirkungspflicht
- Fünfter Abschnitt Vorschriften für Behörden
- Art. 26 Bundeswehr, Bundespolizei, Bereitschaftspolizei und Zivilschutz
- Art. 27 Meldungen und Auskünfte
- Art. 28 Jahresbericht an die Vereinten Nationen
- Sechster Abschnitt Straftaten und Ordnungswidrigkeiten
- Art. 29 Straftaten
- Art. 29a Straftaten
- Art. 30 Straftaten
- Art. 30a Straftaten
- Art. 30b Straftaten
- Art. 31 Strafmilderung oder Absehen von Strafe
- Art. 31a Absehen von der Verfolgung
- Art. 32 Ordnungswidrigkeiten
- Art. 33 Einziehung
- Art. 34 Führungsaufsicht
- Siebenter Abschnitt Betäubungsmittelabhängige Straftäter
- Art. 35 Zurückstellung der Strafvollstreckung
- Art. 36 Anrechnung und Strafaussetzung zur Bewährung
- Art. 37 Absehen von der Erhebung der öffentlichen Klage
- Art. 38 Jugendliche und Heranwachsende
- Achter Abschnitt Übergangs- und Schlußvorschriften
- Art. 39 Übergangsregelung
- Art. 39a Übergangsregelung aus Anlass des Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften
- Art. 41