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Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln
Съдържание
- Erster Abschnitt Begriffsbestimmungen
- чл. 1 Betäubungsmittel
- чл. 2 Sonstige Begriffe
- Zweiter Abschnitt Erlaubnis und Erlaubnisverfahren
- чл. 3 Erlaubnis zum Verkehr mit Betäubungsmitteln
- чл. 4 Ausnahmen von der Erlaubnispflicht
- чл. 5 Versagung der Erlaubnis
- чл. 6 Sachkenntnis
- чл. 7 Antrag
- чл. 8 Entscheidung
- чл. 9 Beschränkungen, Befristung, Bedingungen und Auflagen
- чл. 10 Rücknahme und Widerruf
- чл. 10a Erlaubnis für den Betrieb von Drogenkonsumräumen
- чл. 10b Erlaubnis für die Durchführung von Modellvorhaben zu Substanzanalysen
- Dritter Abschnitt Pflichten im Betäubungsmittelverkehr
- чл. 11 Einfuhr, Ausfuhr und Durchfuhr
- чл. 12 Abgabe und Erwerb
- чл. 13 Verschreibung und Abgabe auf Verschreibung
- чл. 14 Kennzeichnung und Werbung
- чл. 15 Sicherungsmaßnahmen
- чл. 16 Vernichtung
- чл. 17 Aufzeichnungen
- чл. 18 Meldungen
- Vierter Abschnitt Überwachung
- чл. 19 Durchführende Behörde
- чл. 20 Besondere Ermächtigung für den Spannungs- oder Verteidigungsfall
- чл. 21 Mitwirkung anderer Behörden
- чл. 22 Überwachungsmaßnahmen
- чл. 23 Probenahme
- чл. 24 Duldungs- und Mitwirkungspflicht
- Fünfter Abschnitt Vorschriften für Behörden
- чл. 26 Bundeswehr, Bundespolizei, Bereitschaftspolizei und Zivilschutz
- чл. 27 Meldungen und Auskünfte
- чл. 28 Jahresbericht an die Vereinten Nationen
- Sechster Abschnitt Straftaten und Ordnungswidrigkeiten
- чл. 29 Straftaten
- чл. 29a Straftaten
- чл. 30 Straftaten
- чл. 30a Straftaten
- чл. 30b Straftaten
- чл. 31 Strafmilderung oder Absehen von Strafe
- чл. 31a Absehen von der Verfolgung
- чл. 32 Ordnungswidrigkeiten
- чл. 33 Einziehung
- чл. 34 Führungsaufsicht
- Siebenter Abschnitt Betäubungsmittelabhängige Straftäter
- чл. 35 Zurückstellung der Strafvollstreckung
- чл. 36 Anrechnung und Strafaussetzung zur Bewährung
- чл. 37 Absehen von der Erhebung der öffentlichen Klage
- чл. 38 Jugendliche und Heranwachsende
- Achter Abschnitt Übergangs- und Schlußvorschriften
- чл. 39 Übergangsregelung
- чл. 39a Übergangsregelung aus Anlass des Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften
- чл. 41