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Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln
Содержание
- Erster Abschnitt Begriffsbestimmungen
- ст. 1 Betäubungsmittel
- ст. 2 Sonstige Begriffe
- Zweiter Abschnitt Erlaubnis und Erlaubnisverfahren
- ст. 3 Erlaubnis zum Verkehr mit Betäubungsmitteln
- ст. 4 Ausnahmen von der Erlaubnispflicht
- ст. 5 Versagung der Erlaubnis
- ст. 6 Sachkenntnis
- ст. 7 Antrag
- ст. 8 Entscheidung
- ст. 9 Beschränkungen, Befristung, Bedingungen und Auflagen
- ст. 10 Rücknahme und Widerruf
- ст. 10a Erlaubnis für den Betrieb von Drogenkonsumräumen
- ст. 10b Erlaubnis für die Durchführung von Modellvorhaben zu Substanzanalysen
- Dritter Abschnitt Pflichten im Betäubungsmittelverkehr
- ст. 11 Einfuhr, Ausfuhr und Durchfuhr
- ст. 12 Abgabe und Erwerb
- ст. 13 Verschreibung und Abgabe auf Verschreibung
- ст. 14 Kennzeichnung und Werbung
- ст. 15 Sicherungsmaßnahmen
- ст. 16 Vernichtung
- ст. 17 Aufzeichnungen
- ст. 18 Meldungen
- Vierter Abschnitt Überwachung
- ст. 19 Durchführende Behörde
- ст. 20 Besondere Ermächtigung für den Spannungs- oder Verteidigungsfall
- ст. 21 Mitwirkung anderer Behörden
- ст. 22 Überwachungsmaßnahmen
- ст. 23 Probenahme
- ст. 24 Duldungs- und Mitwirkungspflicht
- Fünfter Abschnitt Vorschriften für Behörden
- ст. 26 Bundeswehr, Bundespolizei, Bereitschaftspolizei und Zivilschutz
- ст. 27 Meldungen und Auskünfte
- ст. 28 Jahresbericht an die Vereinten Nationen
- Sechster Abschnitt Straftaten und Ordnungswidrigkeiten
- ст. 29 Straftaten
- ст. 29a Straftaten
- ст. 30 Straftaten
- ст. 30a Straftaten
- ст. 30b Straftaten
- ст. 31 Strafmilderung oder Absehen von Strafe
- ст. 31a Absehen von der Verfolgung
- ст. 32 Ordnungswidrigkeiten
- ст. 33 Einziehung
- ст. 34 Führungsaufsicht
- Siebenter Abschnitt Betäubungsmittelabhängige Straftäter
- ст. 35 Zurückstellung der Strafvollstreckung
- ст. 36 Anrechnung und Strafaussetzung zur Bewährung
- ст. 37 Absehen von der Erhebung der öffentlichen Klage
- ст. 38 Jugendliche und Heranwachsende
- Achter Abschnitt Übergangs- und Schlußvorschriften
- ст. 39 Übergangsregelung
- ст. 39a Übergangsregelung aus Anlass des Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften
- ст. 41