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BinSchStrO · Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung

BinSchStrO Art. 19Fahrgeschwindigkeit

Kapitel 19 Elbe-Lübeck-Kanal und Kanaltrave

In forceOfficial text

1.

Die zulässige Höchstgeschwindigkeit gegenüber dem Ufer beträgt für ein Fahrzeug oder einen Verband, ausgenommen Kleinfahrzeuge, mit jeweils

a) einer Abladetiefe von nicht mehr als 1,20 m und einer Breite von nicht mehr als 8,30 m

10 km/h,

b) einer Abladetiefe von mehr als 1,20 m oder einer Breite von mehr als 8,30 m

8 km/h.

2.

Die zulässige Höchstgeschwindigkeit gegenüber dem Ufer beträgt für ein Kleinfahrzeug

10 km/h.

3.

Die Mindestgeschwindigkeit gegenüber dem Ufer beträgt für ein Fahrzeug oder einen Verband, ausgenommen Kleinfahrzeuge,

5 km/h.