BinSchStrO · Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung
BinSchStrO чл. 19Fahrgeschwindigkeit
Kapitel 19 Elbe-Lübeck-Kanal und Kanaltrave
1.
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit gegenüber dem Ufer beträgt für ein Fahrzeug oder einen Verband, ausgenommen Kleinfahrzeuge, mit jeweils
a) einer Abladetiefe von nicht mehr als 1,20 m und einer Breite von nicht mehr als 8,30 m
10 km/h,
b) einer Abladetiefe von mehr als 1,20 m oder einer Breite von mehr als 8,30 m
8 km/h.
2.
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit gegenüber dem Ufer beträgt für ein Kleinfahrzeug
10 km/h.
3.
Die Mindestgeschwindigkeit gegenüber dem Ufer beträgt für ein Fahrzeug oder einen Verband, ausgenommen Kleinfahrzeuge,
5 km/h.